Einigkeit unter den vier Fraktionen
BAUNATAL. Mit einem gemeinsamen Antrag haben SPD, CDU, FDP und GRÜNE Leitplanken für die Digitalisierung in Baunatal „eingeschlagen“. Dabei, so der Antragstext, geht es darum den Prozess der Digitalisierung zu gestalten und zum Nutzen aller Bürger voranzubringen. Das ist der gemeinsame Wunsch aller Fraktionen. Dieser sei jedoch kein Selbstläufer.
Der Prozess bedarf einer sorgfältigen Definition der Zielsetzung und der Grenzen, innerhalb derer er abläuft, damit seine Umsetzung effizient und mit dem gewünschten Ergebnis möglich ist, finden die Baunatal Stadtverordneten in neuer Einigkeit. Es gelte, den Zielkonflikt zwischen einer schnellen und technisch gelungenen Implementation einerseits und der Möglichkeit zur demokratischen Kontrolle andererseits aufzulösen. Der Ausschuss für Digitalisierung, Energie und Infrastruktur hat die „Leitplanken zur Digitalisierung“ formuliert.
Sie definieren einen Rahmen, welcher die konkrete Umsetzung an nur wenige klar definierte Vorgaben bindet und somit die notwendige Flexibilität hinsichtlich der gewählten technischen Umsetzung ermöglicht. Mit diesen Richtlinien sollen sowohl der Zugang aller Bürger zu den digitalen Inhalten, als auch deren langfristige Nutzbarkeit gewährleistet werden.
Die Leitplanken
Andreas Mock (CDU) berichtete von einstimmiger Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss. Florian Pfeiffer (B90/GRÜNE) erläuterte die Leitplanken, die hier im Wortlaut wiedergegeben werden: (rs)
- Die Digitalisierung und der Prozess sind stets dem Gemeinwohl verpflichtet, ihr Ziel ist die soziale und ökologische Verbesserung der kommunalen Daseinsfürsorge und anderer städtischer Leistungen für alle Bürger. Dabei sollen die Maßnahmen in ihrer Gestaltung und Umsetzung möglichst wirtschaftlich und effizient sein.
- Der Zugang zu und die Nutzung der digitalen Angebote der Stadt Baunatal soll in Verwaltung und Stadtgesellschaft für alle Bürger möglich sein. Barrierefreiheit wird daher in der Planung und Umsetzung aller Angebote von Beginn an angestrebt. Dienstleistungen und Hilfsangebote in analoger Form werden daher nicht durch ausschließlich digitale Angebote ersetzt.
- Ill. Die Bereitstellung von Daten im Rahmen der gemeinwohlorientierten Nutzung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Nichtpersonenbezogene Daten, die für die Öffentlichkeit von legitimem Interesse sind, sollen ihr nach demokratischem Beschluss nutzerfreundlich zugänglich gemacht und zur Verfügung gestellt werden.
- Die Abhängigkeit von Produkten und Firmen soll vermieden werden. Die ausgewählten Angebote sollten möglichst auf offenen Schnittstellen und Open Source basieren. Stadt und Gesellschaft wollen bei digitalen Plattformen und digitaler Infrastruktur möglichst nicht von einzelnen Anbietern und ihren Produkten abhängig sein. Dieser Punkt muss bei jeder Entscheidung Eingang in den Entscheidungsprozess über mögliche Alternativen (Substitutionsprüfung) finden.
- Eine parlamentarische Kontrolle über den Prozess der Digitalisierung muss hinsichtlich Zielsetzung, Durchführung und Nutzung der digitalen Angebote stets gegeben bleiben. Es dürfen keine alternativen Strukturen oder Abhängigkeiten entstehen, welche sich der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Alle Entscheidungen von besondererTragweitel bedürfen der Zustimmung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung.
- Grundsätzlich sind die im Rahmen der Digitalisierung erhobenen und bereitgestellten Daten unverkäuflich. Abweichende Regelungen sind stets im Einzelfall zu prüfen und zu begründen, sie sind ausnahmslos Entscheidungen von besonderer Tragweite und erfordern stets die Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung.
- Die Entscheidung, ob und wie mit den digitalen Angeboten Einnahmen generiert werden können, ist eine Entscheidung von besonderer Tragweite (s. oben).
- Bei der Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung muss für den Bürger jederzeit erkennbar sein, ob er mit einem Menschen oder einer Maschine (bspw. Chatbot) kommuniziert.
- Bei allen Projekten im digitalen Bereich ist die Unverletzlichkeit der Systeme zu gewährleisten, um die Funktion der kommunalen Daseinsfürsorge unbedingt sicherzustellen.
Weitere Berichte aus der STAVO gibt es hier:
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1 Kommentar
Es gibt Gründe dafür, warum manche Lösungen Open Source sind und manche eben nicht! Nicht alles was Open Source ist, ist auch gut. Hier muss zwingend geprüft werden, was wirklich Open Source umgesetzt werden kann. Ansonsten fängt man ggf nach einem Jahr wieder an neu zu entwickeln.
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