HOMBERG/EFZE (pm). Lohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Gießen, das auch für den Schwalm-Eder-Kreis zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 113 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden.
Dabei verhängten die Beamten Bußgelder in Höhe von rund 539.000 Euro. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Demnach entfielen 48 Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Baufirmen in der Region, gegen die Geldbußen von 380.000 Euro verhängt wurden.
„Die Zahlen zeigen, dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Der Zoll sollte daher auch im Schwalm-Eder-Kreis noch mehr Präsenz zeigen. Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering“, sagt Klaus Michalak. Der IG BAU-Bezirksvorsitzende verweist darauf, dass die Arbeit, die auf die Zolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukommt, mehr werde.
Denn mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde stiegen ab Oktober auch die Einkommen Tausender Menschen allein im Schwalm-Eder-Kreis. „Der Staat muss dann sicherstellen, dass die Beschäftigten den höheren Mindestlohn auch wirklich bekommen. Die wichtige und überfällige Erhöhung des unteren Lohnsockels darf nicht nur auf dem Papier gelten“, so der Vorsitzende der IG BAU Nordhessen.
Der Gewerkschafter warnt vor bloßen „Placebo-Kontrollen“, sollte das Hauptzollamt Gießen die Arbeitgeber-Prüfungen nicht deutlich ausweiten. „Entscheidend ist, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt. Das Bundesfinanzministerium als oberster Dienstherr der Zollverwaltung muss sich mit Hochdruck um neue Kontrolleure kümmern.“
Kritik übt die IG BAU zudem an einem „staatlichen Zuständigkeits-Wirrwarr“. So hätten die Arbeitsschutzbehörden beispielsweise die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter im Blick. Allerdings fehle es in den Ämtern ebenfalls an Personal – obwohl sie in der Pandemie zusätzliche Aufgaben wie die Kontrolle der Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz bekommen hätten. Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. „In der Praxis wäre eine staatliche Arbeitsinspektion aus einer Hand sinnvoller. Als übergeordnete Behörde könnte sie für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften Sorge tragen“, so Michalak.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kontrollierte das Hauptzollamt Gießen im vergangenen Jahr insgesamt 1.709 Unternehmen in der Region – 440 davon aus der Baubranche. Im Fokus der Fahnderinnen und Fahnder standen neben Lohn-Tricksereien insbesondere auch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug: Insgesamt leiteten die Gießener Zöllner hier 4.075 Strafverfahren ein (Bau: 487). (pm)
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