HOMBERG/EFZE (wal). Nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt und Antragstellung geben die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis Kostenübernahmescheine für Lebensmitteleinkäufe und Gegenstände des täglichen Gebrauchs an Schutzsuchende aus.
In einer kürzlich einberufenen Bürgermeisterdienstversammlung haben sich die Kreisverwaltung und die Kommunen darauf verständigt, dass den in den Einwohnermeldeämtern registrierten Schutzsuchenden aus der Ukraine, die zugleich einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen, für die Deckung des ersten Bedarfs Kostenübernahmescheine ausgestellt werden können.
Damit soll die Zeit bis zur Auszahlung von Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überbrückt werden. Die Kostenübernahmescheine sind auf 30 Euro pro Person begrenzt und berechtigen lediglich zum Einkauf von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Dingen des täglichen Bedarfs. Alkoholika sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Leistungsbewilligung erfolgt eine Verrechnung der Leistungen.
„Unsere Leistungsabteilung in der Sozialverwaltung arbeitet unter Hochdruck und versucht so schnell wie möglich Leistungen an die Geflüchteten Menschen auszuzahlen. Trotzdem kann es wegen der hohen Arbeitsbelastung zu verzögerten Auszahlungen kommen und dadurch ein finanzieller Engpass entstehen. Mit der Ausgabe der Kostenübernahmescheine schaffen wir Abhilfe“, so Landrat Winfried Becker.
Im Schwalm-Eder-Kreis sind bisher 1.353 geflüchtete Personen aus der Ukraine offiziell über die Einwohnermeldeämter gemeldet. Rund 500 Anträge für den Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden bei der Sozialverwaltung des Landkreises für insgesamt rd. 1.050 Personen gestellt. Die Anträge werden sowohl für Einzelpersonen- als auch Familienverbünde gestellt.
Nach Ankündigung des Landes Hessen bekommt der Landkreis wöchentlich rd. 120 Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zugewiesen. Durch private Zuzüge ist der Zustrom in den Schwalm-Eder-Kreis allerdings deutlich höher. Täglich kommen zwischen 50 und 100 Neuregistrierungen Geflüchteter aus der Ukraine hinzu. (wal)
1 Kommentar
Den Hinweis auf ‚“Alkoholika sind ausdrücklich ausgeschlossen“ hätte man sich besser sparen sollen. Als ob die Geflüchteten Frauen und Kinder nichts anderes im Schilde führen, als sich von diesem Gutschein Alkoholika kaufen zu wollen. Unverständtnis Vielleicht stammt er aber auch noch aus der Zeit von 2015?
Grundsätzlich sind Gutscheine auch nicht die beste Lösung. Es wäre sicherlich einfacher, unbürokratischer und für alle würdevoller gewesen, wenn man einfach 30 Euro als Bargeld ausgezahlt und später verrechnet hätte.
Trotzdem grosses Lob an an die beteiligten Kommunen, Städte und dem Schwalm-Eder-Kreis.
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