FRITZLAR. Der Schwalm-Eder-Kreis bietet zweimal wöchentlich stationäres Impfen in der „Alten Krankenpflegeschule“ des Hospitals zum Heiligen Geist in Fritzlar, Zugang über die Gießener Straße, an.
Seit vergangener Woche bietet der Schwalm-Eder-Kreis auch offene Impfsprechstunden in der „Alten Krankenpflegeschule“ des Hospitals zum Heiligen Geist in Fritzlar an. Die bereits geschaffenen Angebote, mit der Impftour durch die Städte und Gemeinden im Landkreis sowie das stationäre Impfen in Wabern, bleiben zunächst bestehen.
Zusätzlich wird auch in Fritzlar, in der „Alten Krankenpflegeschule“, Am Hospital 6, zweimal wöchentlich eine offene Impfsprechstunde angeboten. Die Impfsprechstunde findet immer dienstags, 9 Uhr bis 15 Uhr, und donnerstags, 13 Uhr bis 19 Uhr, statt. Der Zugang erfolgt nicht über den Haupteingang des Hospitals zum Heiligen Geist, sondern über die Gießener Straße.
Alle Impf-Angebote des Schwalm-Eder-Kreises können für Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster-Impfungen) genutzt werden. Erst-, Zweit- und Drittimpfungen sind ab 12 Jahren möglich. Laut STIKO gilt aktuell, dass Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen) bereits nach dem vollendeten dritten Monat nach der Zweitimpfung möglich sind. Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine Impfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Auffrischungsimpfungen nach einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sind bereits vier Wochen nach der Erstimpfung möglich.
Verimpft werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna. Eine freie Wahl vor Ort zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen ist nicht möglich. Unter 30-Jährige und Schwangere werden mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer geimpft – alle Personen über 30 Jahre werden mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna drittgeimpft.
Stationäres Impfen in Fritzlar
Termine und Uhrzeiten für die offene Impfsprechstunde in der „Alten Krankenpflegeschule“
· dienstags von 9 Uhr bis 15 Uhr
· donnerstags von 13 Uhr bis 19 Uhr
Bitte beachten
Für die Impfung werden die Krankenkassenkarte, der Impfausweis, der Personalausweis sowie das Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen benötigt. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen sollen nach Möglichkeit ausgefüllt mitgebracht werden. Die Dokumente können auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de heruntergeladen werden.
Termine und Standorte des mobilen Impf-Angebotes sowie die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums Wabern werden immer auch auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de bekannt gegeben. (wal)