KNÜLLWALD. Ein betrunkener Lkw-Fahrer (52) aus der Türkei hat am Dienstag gegen 3:30 Uhr in Höhe der Rastanlage Hasselberg (Gemeinde Knüllwald im Schwalm-Eder-Kreis) seinen Sattelzug auf die Autobahn 7 gefahren und in der Dunkelheit quer auf allen drei Fahrspuren in Richtung Süden geparkt.
Andere Lkw-Fahrer hatten bereits die Polizei gerufen, da er und andere im Auffahrtsbereich zur A 7 parkten und einen Schwertransport am Auffahren auf die Autobahn hinderten. Die Polizisten suchten das Gespräch mit dem 52-Jährigen, der sich sofort in Rage redete und sich aggressiv verhielt. Kurze Zeit später fuhr er mit seinem Sattelzug auf die Autobahn. Dort stellte er den Lkw in der Dunkelheit quer auf allen drei Fahrstreifen ab und blockierte so die gesamte Fahrbahn. Ein Autobahnpolizist hatte währenddessen in der Dunkelheit beobachtet, dass sich ein Mercedes CLS mit hoher Geschwindigkeit dem querstehenden Lkw näherte. Der Beamte ging daraufhin auf die Autobahn und leuchte mit seiner Taschenlampe und schwenkenden Armen in Richtung des Autofahrers, der es im letzten Moment schaffte, seinen Wagen vor dem quer stehenden Lkw zum Stehen zu bringen. Eine sofort veranlasste Rundfunkwarnmeldung und weitere Warnzeichen des Beamten führten dazu, dass mehrere Lkw ebenfalls rechtzeitig anhielten und es nicht zu Zusammenstößen kam. Nach wenigen Minuten setzte der 52-Jährige seinen Sattelzug wieder zurück und fuhr in die Auffahrt der Raststätte. Dort nahmen die Beamten den 52-Jährigen fest, der 1,1 Promille pustete. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein des Mannes, der noch einer Blutentnahme über sich ergehen lassen musste. Den immer in der Raststätten-Auffahrt stehenden Sattelzug ließen sie abschleppen. Der 52-Jährige wurde in einer Zelle ausgenüchtert und musste noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro hinterlassen. (wal)
4 Kommentare
@ Bürger
Ihre Argumente stellt doch niemand in Abrede, dennoch ist es üblich, dass erst mal im Zweifel nicht gegen Ihre Annahme gehandelt wird. Jeder zweitklassige Anwalt macht Vorhaltungen zu Nichte. der 52 jährige Fahrer hatte 1,1 Promille im Blut, da kann man nicht davon ausgehen, dass er wusste was er tat. Sa ist nichts mit Mutwille oder gar Absicht. Logisch, dass da wer weiß was hätte passieren können. Aber hätte und könnte sind keine tauglichen Begriffe um ein anderes Vorgehen der Polizei zu rechtfertigen. Die Polizei hält sich, bei solchen Fällen an ihre Anweisungen, um nicht angreifbar zu sein. Das ist Fakt, sie werden so oder so von allen Seiten drangsaliert.
Sie haben zwar in einigen Dingen Recht, aber die 1,1 Promille reichen nicht für eine Unzurechnungsfähigkeit. Das dürfte selbst für den besten Anwalt ein Problem werden. Normalerweise wird in solchen Fällen der Führerschein auch gleich eingezogen. Ich hoffe, dass gilt auch für den Fahrer und es blieb nicht nur bei der Sicherheitsleistung. Das wäre übel
Eigentlich haben Sie ja recht, aber haben Sie sich mal überlegt was das bedeuten würde, wenn alle Straftäter erst mal eingelocht werden und dann vor einem Schnellgericht abgeurteilt werden. Das wäre ein Wunschtraum, aber bei der über Jahre gekürzten Richterpersonaldecke, ist das nicht möglich. Außerdem gibt es nicht genügend Haftplätze, um Straftäter bis zur Verhandlung festzusetzen. Sparen am falschen Ende sorgte dafür, dass Täter und Zeugen sich nicht mehr genau an die Taten erinnern.
Wahnsinn und unverständlich, dass der Mann so billig davon gekommen ist, bis das endgültige Urteil feststeht. In der Türkei wäre ein Ausländer mit Wohnsitz außerhalb der Türkei in den Knast gewandert. Und das zu Recht.
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