KASSEL. Mit Wirkung vom 10. Februar 2022 ändert der Landkreis Kassel seine Vorgaben für die Corona-Spaziergänge. „Mit den Auflagen reagieren wir auf die aktuelle Entwicklung bei den Versammlungen. Wir wollen die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer und der anderen Nutzer des öffentlichen Raums sicherstellen“, informiert Landrat Andreas Siebert.
Zu den Auflagen gehört, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zur Vermeidung einer Infektion eingehalten wird, da die Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante sehr hoch ist. Für die Versammlungen wird zusätzlich eine allgemeine Maskenpflicht angeordnet, da die bisher durchgeführten „Spaziergänge“ gezeigt haben, dass die Teilnehmer zum großen Teil keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch den Hygieneabstand nicht eingehalten haben.
Eine weitere Auflage ist das Verbot der Abgabe und des Verzehrs von Speisen und Getränken während der „Spaziergänge“. „Bei den Versammlungen geht es ja nicht um gemeinsames Essen und Trinken und daher ist der Verzehr von Speisen und Getränken auch kein Versammlungsbestandteil“, erläutert Kreispressesprecher Harald Kühlborn die konkreten Vorgaben. Zum Verzehr von Speisen und Getränken ist es notwendig den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen. „Für die kurze Zeit der Spaziergänge ist es den Teilnehmern zuzumuten, mit Blick auf das erhöhte Übertragungsrisiko auf Essen und Trinken zu verzichten“, so Kühlborn weiter.
Die „Spaziergänger“ müssen sich auch an die Straßenverkehrsordnung halten. Sofern ein Gehweg vorhanden ist, so ist dieser auch zu nutzen. Falls die Fahrbahn benutzt wird, ist die rechte Fahrbahnseite einzuhalten, sodass Gegenverkehr ungehindert vorbeifahren kann.
Ein weiteres Verbot betrifft das Mitführen von gefährlichen Hunden nach Paragraf 2 Absatz 1 der Hessischen Hundeverordnung. „Auch hier steht für uns der Schutz der öffentlichen Sicherheit im Vordergrund“, betont Kühlborn.
Die neuen Regeln, die der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung bekannt macht, gilt in den Kommunen Bad Emstal, Bad Karlshafen, Breuna, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Liebenau, Naumburg, Nieste, Reinhardshagen, Söhrewald, Trendelburg, Wesertal und Zierenberg. „Die anderen größeren Städte und Gemeinden sind selbst für das Versammlungsrecht zuständig und werden ähnliche Regeln für ihre Kommune anwenden“, erläutert Kühlborn. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2022. (wal)