MELSUNGEN (wal). Am kommenden Freitag, dem 4. Februar, bietet der Schwalm-Eder-Kreis in Zusammenarbeit mit der Gesundheit Nordhessen (GNH), niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzten sowie dem Deutschen Roten Kreuz erneut Impfungen für fünf- bis elfjährige Kinder an.
Ort der Sonderaktion in der Zeit von 13 Uhr bis 19 Uhr ist die Melsunger Stadthalle. Termine können ab sofort über das Online-Portal auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises gebucht werden. Es werden 240 Termine vergeben.
„Ich bin sehr froh, dass wir nunmehr mit Kinderärztinnen und -ärzten ein Angebot vorhalten können, auf das die Menschen im Schwalm-Eder-Kreis leider lange warten mussten, da dies die Versorgungsstruktur mit Kinderärztinnen und -ärzten bisher leider nicht zugelassen hat. Die Rückmeldung der Kinder und Eltern auf das Angebot in Homberg war ein tolles Signal, das uns bestärkt hat, sehr zeitnah eine weitere Sonderimpfaktion für Kinder dieser Altersgruppe zu organisieren und das Angebot somit fortzusetzen. Wir möchten damit der Nachfrage für Kinder-Impfungen dieser Altersgruppe, soweit es uns möglich ist, gerecht werden“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Jürgen Kaufmann, der anmerkt, dass zudem vermehrt niedergelassene Ärzte im Schwalm-Eder-Kreis Kinder anbieten.
Verimpft wird das durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Altersgruppe empfohlene Vakzin von BioNTech/Pfizer (Comirnaty ® 10 µg/Dosis). Der Termin für die Zweitimpfung wird vor Ort in Melsungen mitgeteilt.
Weitere wichtige Informationen für Erziehungsberechtigte
Beim Impftermin muss eine sorgeberechtigte Person mit vor Ort sein. Bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten muss von beiden Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Impfung die Einwilligung vorliegen.
Im Vorfeld sollten zudem die Anamnese- und Einwilligungserklärung sowie das Aufklärungsmerkblatt ausgefüllt und zum Termin mitgebracht werden. Mit der Buchung und Bestätigung des Termins werden diese Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind folgende Dokumente mitzubringen: Impfpass, Kinderausweis und Versichertenkarte des Kindes sowie Personalausweis der sorgeberechtigten Person vor Ort. (wal)
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