140 Ferkel mehr als erlaubt
ALSFELD A 5 / NEUENSTEIN A 7. Polizisten haben am Montag auf den Autobahnen 7 und 5 drei Lkw kontrolliert. Los ging es mit einem deutlich überladenen Ferkel-Transporter. Auf dem Sattelauflieger waren 140 Ferkel mehr als tierschutzrechtlich erlaubt.
Beamte der Polizeiautobahnstation zogen den Lkw von der Autobahn auf den Parkplatz „Fuchsrain“ an der A 7. Der Sattelzug war auf vier Ebenen mit insgesamt 740 Ferkeln beladen, die bis zu 30 kg wogen.
Hintergrund
Das durchschnittliche Einzelgewicht spielt bei der gewerblichen Beförderung von Nutztieren eine entscheidende Rolle. Anhand dessen bemisst sich die seitens des Beförderers während des Transportes zur Verfügung zu stellende Mindestladefläche pro Tier. Während nach der in Deutschland gültigen Tierschutztransportverordnung für ein Ferkel mit bis zu 25 kg Lebendgewicht während der Beförderung eine „Mindestbodenstellfläche“ von 0,18 m² zur Verfügung gestellt werden muss, liegt der Platzbedarf für Ferkel mit bis zu 30 kg Gewicht bei 0,21 m². Bei dem hier beanstandeten Transport hatten die Ferkel pro Tier hingegen nur 0,17 m² Bodenfläche zur Verfügung. Dies wäre für Ferkel bis 20 kg Einzelgewicht zulässig gewesen, nicht aber für die hier beförderten Ferkel zwischen 25 und 30 kg. Anstatt der hier transportierten 740 Ferkel hätten deshalb auf dem verwendeten Sattelanhänger nur 600 Ferkel dieser Gewichtskategorie befördert werden dürfen. Hieraus resultierend war auch die höchstzulässige Gruppengröße während des Transports, die bei maximal 35 solcher Ferkel liegt, teilweise erheblich überschritten. Auch die zulässige Gesamtmasse des Sattelzuges von 40 Tonnen wurde dadurch nicht eingehalten.
Es handelte sich um einen innerdeutschen Transport mit einer Fahrtstrecke von insgesamt etwa 350 km. Geladen worden war in einem Erzeugerbetrieb im Ilm-Kreis in Thüringen, von wo aus die Tiere zu einem Mastbetrieb in den Landkreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen gebracht werden sollten. Der Kontrollort befand sich etwa in der Mitte des geplanten Fahrtweges, deshalb kam eine Anordnung zur Rückkehr an die Verladestelle mit Teilentladung für die Kontrollbeamten hier als Problemlösung nicht infrage. Ebenso war eine teilweise Umladung am Kontrollort, mit gleichzeitiger Reduzierung der jeweiligen Gruppengrößen auf die vorgeschrieben 35 Ferkel, besonders wegen der am Kontrollort herrschenden Außentemperaturen um den Gefrierpunkt, keine Option.
Gemäß bestehender Absprachen mit der zuständigen Kreisveterinärbehörde wurde aus Gründen des Tierwohls entschieden, den Transport zu seinem Ziel weiterfahren zu lassen, weil dies im vorliegenden Fall den geringstmöglichen Eingriff für die Tiere bedeutete.
Polizei stoppt für Großraumtransporte an der Rastanlage Pfefferhöhe
Am Montagmittag wurde gleich zwei Großraumtransporten in Alsfeld die Weiterfahrt untersagen. Eine Streife war gerade damit beschäftigt, auf den Lkw-Parkplätzen des Rastplatzes Pfefferhöhe auf der A 5 einem Großraumtransport aus Polen die Weiterfahrt zu untersagen. Dieser war zuvor auf der Autobahn in
Fahrtrichtung Norden, zwischen den Anschlussstellen Homberg (Ohm) und Alsfeld-West, vorschriftswidrig ohne Begleitfahrzeug unterwegs gewesen. Der mit einem fabrikneuen Mähdrescher und Zubehör beladene Sattelzug mit Teleskopanhänger war nicht nur wegen seiner erheblichen Überbreite und Überlänge auffällig geworden, sondern vor allem deshalb, weil er damit im zweispurigen Bereich der Autobahn einen anderen Lkw mit überhöhter Geschwindigkeit überholt hatte.
Während der polizeilichen Maßnahme fuhr dann allerdings ein weiterer Großraumtransport auf die Rastanlage Pfefferhöhe, wie er selbst den erfahrenen Autobahnpolizisten in dieser Form noch nicht untergekommen war. Ein überlanger Lastzug aus dem Kreis Soest in Nordrhein-Westfalen hatte auf der Ladefläche seines Anhängers ein etwa 10 × 2,5 Meter messendes Stahl-Schiebetor stehend verladen, das sich während der Fahrt auf der Ladefläche sichtbar bewegte und gleichzeitig nach vorne deutlich über den Anhänger hinausragte. Der Lastzug wurde durch die Polizei deshalb umgehend am Parkplatzrand kontrolliert. Wegen der bestehenden Überlänge konnte mit diesem Gespann in den normalen Lkw-Parkbuchten der Rastanlage nicht geparkt werden.
Schnell stellte sich heraus, dass die verwendete Transportfahrzeugkombination für das beförderte Metalltor völlig ungeeignet war. Wegen des enormen Überhanges der Ladung nach vorne mussten die hinteren Bordwände des LKW vor Fahrtbeginn demontiert werden. Das auf nur einem einzigen schmalen Metallfuß stehende und in sich flexibel gelagerte Schiebetor war mit beschädigten Gurten auf der Ladefläche „gesichert“. Es bestand damit, neben der Gefahr eines Ladungsverlustes, gleichzeitig, wegen des großen Ladungsüberhanges nach vorne, eine hohe Gefährdung des Gegenverkehrs bei Kurvenfahrten außerhalb der Autobahnen. Wie sich zudem herausstellte, verfügte der 46-jährige Fahrer aus Rumänien auch nicht über die für diesen Transport gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation. Auch hier hieß es deshalb: Zwangspause mit Sicherungskralle.
Beiden Transporten konnte am Dienstag die Weiterfahrt erlaubt werden. Dem Ersten, weil das Begleitfahrzeug eingetroffen war, dem Zweiten, weil er mit einem Autokran entladen worden war. Das Tor ging nun liegend auf einem geeigneten Tieflader auf die Weiterreise. Auch der Mähdrescher konnte jetzt mit der vorgeschriebenen Begleitung weiterbefördert werden. (wal)
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