Besucher müssen entsprechende Nachweise vorlegen
BAUNATAL. Ab Montag, 20.12.2021, gilt im Baunataler Rathaus und in allen weiteren städtischen Einrichtungen die 3G-Regel. Damit hat die Stadt Baunatal in Ergänzung der bereits bestehenden Regelungen für Beschäftigte auch für Besucherinnen und Besucher eine entsprechende Zutrittskontrolle eingeführt.
Wer das Rathaus, die Verwaltungsstelle Rengershausen, die Stadtbücherei (mit Ausnahme der Medienrückgabe), das Jugendzentrum, das Stadtteilzentrum Baunsberg sowie das Zentrum Rembrandtstraße betritt, muss einen Impf– oder Genesenen-Nachweis oder aber einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Bei PCR-Tests gilt eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden. Für Schülerinnen und Schüler reicht das Testheft der Schule. Kinder, die nicht zur Schule gehen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Immer mehr Behörden passen in dieser Zeit ihre bestehenden Hygiene- und Zutrittskonzepte der aktuellen pandemischen Lage an. Bereits in den vergangenen Wochen hatten auch der Landkreis und die Stadt Kassel ebenso wie zahlreiche weitere Kommunen in Hessen entsprechende Zutrittsregelungen für ihre kommunalen Einrichtungen erlassen.
Zeitgleich mit der Stadt Baunatal hat auch die Nachbargemeinde Schauenburg die 3G-Regelung für den Besuch in ihren kommunalen Einrichtungen eingeführt.
„Impfungen und die Reduzierung örtlicher Kontakte sind die wichtigsten Instrumente, um dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken und die 4. Welle zu brechen“ betont Erster Stadtrat Daniel Jung. Der Schutz der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie der städtischen Bediensteten habe in der aktuellen Situation höchste Priorität. Dazu müssten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Infektionsgeschehen wirkungsvoll einzudämmen, unterstreicht er. (pm)
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3 Kommentare
Es ist schon erstaunlich wie viel so mancher über die deutsche Geschichte weiß. Hätten damals bei Otto von Bismarck die Bürger so gegen die bestehende Ordnung demonstriert wie jetzt gegen die Corona -Regeln, dann säßen viele dieser Leugner und Impfgegner im Knast, nicht in bequemen Einzelzellen mit allen Annehmlichkeiten. Vor allem würde die Familie darunter leiden, denn es gäbe weder Hatz IV oder andere Sozialversorgung wie kostenlose Krankenkasse. Das wäre ja so toll.
So ganz von sich aus hatte Bismarck die Sozialgesetzgebung nicht eingeführt, die Arbeitervereine haben ihm gehörig Druck gemacht und Bismarck hatte eine sehr dünne Versicherungsbasis geschaffen, denn von 40% eines Lohnes konnte ein verrenteter Arbeitnehmer keine Familie ernähren. Die Krankenversicherung war ein Almosen, denn Bismarck versuchte den sozialen Abstand zwischen Proletariern, wie man Arbeiter damals nannte, sowie Vermögenden und Adel aufrecht zu erhalten.
3G Regel hört hört, ach in Niedersachsen wurde 2G gekippt. Woolworth hatte geklagt und Recht bekommen. Da sitzen noch unabhängige Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Hut ab.
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