Zugang zur Stadtverwaltung nur mit 3G und Termin
SCHWALMSTADT. Die Stadtverwaltung Schwalmstadt sollte nur in nötigen Fällen persönlich aufgesucht werden, heißt es am Mittwoch in einer Mitteilung der Verwaltung. Anliegen, die nicht zwingend vor Ort geäußert werden müssen, können telefonisch (06691-2070) oder per E-Mail (info@schwalmstadt.de) geklärt werden.
Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache für eine dringende und unaufschiebbare Erledigung nötig sein, ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt dann die 3G-Regelung. Geimpfte und Genesene müssen die entsprechende Bescheinigung und ungeimpfte Personen einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest (oder einen nicht mehr als 48 Stunden alten PCR-Test) vorweisen. In allen Dienststellen der Stadtverwaltung ist das Tragen einer Mund- und Nasenmaske (OP, FFP2- oder FFP3-Maske) sowie das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln Pflicht.
Einschränkungen bei Nutzung von Gemeinschaftshäusern und Sportlerheimen
Nutzerinnen und Nutzer von Gemeinschaftshäusern und Sportlerheimen fordert die Verwaltung auf, die Notwendigkeit von Veranstaltungen zu prüfen.
Familien- und Weihnachtsfeiern können ab sofort nicht mehr in städtischen Einrichtungen stattfinden.
Weiterhin erlaubt bleiben hingegen Jahreshauptversammlungen von Vereinen, Sitzungen von politischen Gremien, Chorproben und Trainingsbetriebe. In allen Fällen gilt die Maskenpflicht. Lediglich beim Verzehr von Speisen und Getränken am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Bei Veranstaltungen ab 100 und bis 250 Teilnehmenden gilt die 2G+-Regelung. Der Stadt als Eigentümer und Hausherr behält sich schärfere Regelungen vor.
„Ich bitte Sie alle um Verständnis und Einhaltung der getroffenen Maßnahmen. Wir müssen jetzt gemeinsam einer Zuspitzung der vierten Welle entschieden entgegenwirken. Das gelingt nur, indem wir unsere persönlichen Belange abermals zurückstellen und uns rücksichtsvoll gegenüber unseren Mitmenschen verhalten“, so Bürgermeister Stefan Pinhard abschließend. (wal)
6 Kommentare
@Paul Wiegand
Heute Paul Wiegand morgen der Franz Muenchinger. Hören Sie doch endlich auf die Leser bei nh24 zu verarschen. Sie sind doch ein und die gleiche Person. Ihre Kommentare bzw euro Kommentare sind so unnütz wie ein Geschwür.
Jahreshauptversammlungen sind wichtig für die Vereine. Sei es Feuerwehr oder oder oder Sportvereine. Das Leben muss weiter gehen. Wenn Sie nach dem punkt Verschiedenes das bedürfniss haben zu saufen, dann ist dass ihr Problem. Ich persönlich habe an verschiedenen Versammlungen teilgenommen. Da war nichts mit saufen. Ich weiss nicht in welchen Kreisen Sie verkehren. Kann mirs aber vorstellen.
@IM ERNST,
daß glauben Sie doch selber nicht, gerade auf den Jahreshauptversammlungen geht doch nach dem offiziellen Teil die Post ab und es wird gesoffen was das Zeug hält und da fallen alle Schranken und Hemmungen.
Ich kenne das anders, in den Vereinen bei denen ich die Jahreshauptversammlungen miterlebe, geht es gesittet zu. Meist verlassen die meisten Mitglieder der Vereine die Veranstaltung nach dem Punkt Verschiedenes. Gewohnheitstrinker finden immer eine Gelegenheit auf dem Tisch zu hauen. Vermutlich ist es auf den Dörfern anders, wo jeder nach Hause laufen kann.
Was unterscheidet da die Privatfeier von einer Jahreshauptversammlung oder Parteisitzung ???
Alles nur reinste Verdummung der Bürger*inen.
Ganz so daneben ist das ja nun auch wieder nicht, denn weder bei Jahreshauptversammlungen noch bei Parteiveranstaltungen liegen sich die Teilnehmer in den Armen und küssen sich wohl möglich noch. Bei Privatfeiern achtet niemand auf Masken, was bei den anderen genannten Veranstaltungen der Fall sein müsste und so weit ich das gesehen habe auch gemacht wird.
Email? Ernsthaft?
Ich hätte da jetzt eine Faxnummer erwartet.
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