Alsfeld sagt Weihnachtsmarkt ab
ALSFELD. Der Magistrat der Stadt Alsfeld hat in einer Sitzung am Dienstag den diesjährigen Weihnachtsmarkt abgesagt. Die Eröffnung war am kommenden Freitag geplant. Hintergrund ist die geringe Erkenntnislage von Experten über die Variante Omikron und das damit verbundene Risiko.
„Man habe sich bis zuletzt die Entscheidung nicht leicht gemacht und sei nicht auf „fahrende Absagezüge gesprungen“ – wissentlich sich hiermit auch Kritik auszusetzen – sondern sich ausführlich mit dem sachlichen Für und Wider des konkreten Konzeptes vor Ort auseinandergesetzt. Die Summe aller Punkte ließ jedoch nur einen Entschluss zu. Es ergibt jetzt keinen Sinn weiter zu planen und aufzubauen, um dann möglicherweise später oder gar im laufenden Betrieb abbrechen zu müssen. Auch seitens der Marktbeschicker seien die Bedenken größer geworden und übers Wochenende hinweg drei Absagen eingegangen“, so Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule in einer Mitteilung.
Unterdessen treten am Sonntag, nach einem online-Treffen am Dienstag des Bundes mit den Ministerpräsidenten der Länder und einer Tagung des hessischen Corona-Kabinetts, folgende Regeln in Kraft:
- Ungeimpfte dürfen sich künftig nur noch mit zwei weiteren Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
- Nur wer geimpft oder genesen ist (2G) kann weiter im stationären Einzelhandel einkaufen – dies gilt ausdrücklich nicht für den Bereich der Grundversorgung. Die 2G-Regel gilt außerdem für den Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbereich als auch für Messen und sonstige öffentliche Veranstaltungen.
- Geimpfte und Genese, sind von der Testpflicht weiterhin nicht betroffen. Ausnahmen gelten zudem für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
- Der Schulunterricht soll weiter im Präsenzbetrieb aufrechterhalten werden. Geimpfte und genese Schüler können sich ein Mal pro Woche testen lassen. Ungeimpfte Schüler und Schülerinnen werden weiterhin dreimal pro Woche auf Covid getestet.
- Bei Gottesdiensten wird die 3G-Regel dringend empfohlen.
- Neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (etwa Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie unter anderem Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
- In Innenräumen:
- Bis zehn Personen: keine Regelung.
- Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.
- Im Freien:
- Bis zehn Personen: keine Regelung.
- Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001-ten Platz auf 25 Prozent. (wal)
- In Innenräumen:
3 Kommentare
das Virus ist draußen auch sehr gefährlich……….schmunzel
Das beste (Nazi-)Deutschland, was wir je hatten!
Kann man geschichtsvergessener sein als „GWIEGESUND“? Weiter von Realität entfernt kann man nicht sein.
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