Niedenstein. Die Stadt Niedenstein wird im Laufe der Wintermonate sowohl innerstädtische Hecken als auch Feldhecken im Außenbereich bodennah pflegen und umfangreiche Gehölzschnittmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen dienen dabei der langfristigen Sicherstellung von geeigneten Versteck- und Brutmöglichkeiten für Kleintiere, Niederwild und bodennahe Brutvögel und sind somit aus Naturschutzgesichtspunkten notwendig.
Einige der Strauchanpflanzungen entlang der Feldwege, Gemeindestraßen und der Fußwege sind „in die Jahre gekommen“. Das bedeutet, dass die Hecken keine geschlossene Einheit mehr bilden. Die Stämme und Triebe kahlen von unten auf und bilden nur noch dichtes Laub in den oberen Bereichen des Gehölzes aus – sie „vergreisen“. Die immer höher werdenden Sträucher verlieren so ihre Funktion als Versteck für ihre Bewohner. Um diesem natürlichen Alterungsprozess entgegen zu wirken und die charakteristischen Eigenschaften einer Hecke als Lebensraum zu erhalten, müssen die Hecken regelmäßig alle paar Jahre „auf den Stock gesetzt“ werden oder einen bodennahen Pflegeschnitt erhalten. Anders ist das bei sogenannten Formgehölzhecken. Diese müssen in der Regel 1-2 mal jährlich in Form gebracht werden, wie z.B. die Friedhofshecken.
In der Regel wird die Pflege der freiwachsenden Hecken alle drei bis fünf Jahre im Umtrieb durchgeführt. Das heißt, dass jedes Jahr etwa ein Drittel der Hecke „auf den Stock gesetzt“, also bodennah abgesägt wird. Dabei werden einzelne Bäume als Überhälter belassen oder innerstädtisch als Alleebaum freigestellt. Dieses wird u.a. auch in der Schul- und Friedenstraße bis zum Ende des Februars 2022 erfolgen.
Auch im Außenbereich entlang der Feld- und Wanderwege sollen in diesem Winter wieder Schnittmaßnahmen durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass das Schnittgut zum Schutz der Kleintiere und des Niederwildes in Form von Totholzhecken vor Ort verbleibt. Auf manchen Flächen ist eine örtliche Verwendung jedoch nicht möglich. Hier soll das Schnittgut dann zeitnah abgefahren werden.
Für den naturliebenden Menschen könnten umfangreiche Schnittmaßnahmen als Eingriff in unser schönes Landschaftsbild erscheinen. Tatsächlich ist das radikale „auf-den-Stock-setzten“ jedoch die einzige Möglichkeit, alten Gehölzen wieder Kraft zu geben, damit diese aus den Wurzelstöcken neu austreiben können. Nur so können wieder junge Sträucher entstehen und bleiben als Gehölze langfristig in ihrer Funktion als wertvoller Lebensraum erhalten.
Und zum Schutz von brütenden Vögeln ist der Rückschnitt von Gehölzen nur in der brutfreien Zeit – also vom 01.10 bis 28.02. eines jeden Jahres – erlaubt. So ist es jetzt an der Zeit, die richtige Heckenpflege zu betreiben. (pm)
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