NIESTETAL-SANDERSHAUSEN. Auf einem historischen Schlachtfeld in Niestetal-Sandershausen (Landkreis Kassel), am Sanderhäuser Berg, kam es in den letzten Monaten zu Raubgrabungen. Während des Siebenjährigen Krieges (1756 bis 1763) fand dort am 23. Juli 1758 das „Gefecht bei Sandershausen“ statt.
Bei dem historischen Kriegsschauplatz handelt es sich um ein geschütztes Bodendenkmal, so ein Polizeisprecher. Dementsprechend ist ein Archäologe vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen im Vorfeld mit baugrundarchäologischen Untersuchungen beauftragt worden. Im Zuge dieser Arbeit erhielt der Archäologe vor Ort jedoch Hinweise von mehreren Passanten, dass dort schon häufiger Personen bei der Suche mit Metalldetektoren beobachtet worden seien. Außer dem Archäologen selbst hat jedoch niemand eine Sucherlaubnis für dieses Gebiet. Zudem ist dem Fachmann aufgefallen, dass die Metallfunde im Suchgebiet bereits seit dem Frühjahr zurückgingen. Auch sind mehrere mutmaßliche Raubgrabungslöcher entdeckt worden.
Hintergrund: Raubgrabungen sind kein Kavaliersdelikt
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Raubgrabungen kein Kavaliersdelikt sind. Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Verstöße gegen diese Vorschrift können nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auch die nicht gezielte Suche nach Bodendenkmälern kann ein Bußgeld zur Folge haben. Weiterhin können die Raubgräber sogar Straftaten begehen, wenn sie intakte archäologische Befunde in der Erde schädigen (z. B. Bestattungen) oder gefundene Gegenstände unterschlagen. Im Sinne des Kulturgüterschutzes und Erhalts des historischen Erbes sollten sich interessierte Schatzsucher also im Vorfeld unbedingt über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und die erforderlichen Genehmigungen einholen. Zudem bitten Polizei und Denkmalschutzbehörde die Bevölkerung um Mithilfe, das Zerstören und Ausplündern von Bodendenkmälern zu verhindern. Bei verdächtigen Beobachtungen im Zusammenhang mit möglichen Raubgrabungen sollte umgehend die Polizei zur Aufklärung hinzugezogen werden. (wal)
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