FRITZLAR. In Anlehnung an die von der Hessischen Landesregierung erweiterte Coronavirusschutzverordnung, gilt auch im Fritzlarer Hospital zum Heiligen Geist ab Montag, dem 15.11.2021, die 2-G-Regelung (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Besucher). Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der von der Landesregierung Hessen ausgesprochenen Warnstufe 1, haben Besucher des Hospitals zum Heiligen Geist in Fritzlar dann nur mit Immunitäts-Nachweisen (Impfnachweis, Genesungsnachweis) Zutritt.
Ausnahmen gelten im Hospital zum Heiligen Geist sowie in im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) für Begleitpersonen von erkrankten Minderjährigen, Patienten, die als betreuungspflichtig gelten, für werdende Eltern im Kreißsaal sowie auf der Geburtsstation. Die Möglichkeit zur Testung für alle genannten Besuchergruppen besteht. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz bleibt für den gesamten Aufenthalt im Haus Pflicht.
Aktuell gelten die Besuchszeiten täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr. Alle aktuellen Informationen und Änderungen: www.hospital-fritzlar.de (pm/wal)
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