Wahl des Bürgermeisters am 21. November 2021
GUDENSBERG. Bei der Direktwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters für die Stadt Gudensberg am Sonntag, dem 07.11.2021 erreichte keiner der Bewerber:innen mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Deswegen ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen erforderlich.
Das sind Sina Best und Gerd Fröhlich. Die Stichwahl findet am Sonntag, den 21.11.2021 statt.
Alle Wahlberechtigten, die für die Wahlen am 07. November Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nach Hause oder an die bei der Beantragung angegebene Adresse. Berücksichtigt wird auch, wenn für die Stichwahl eine andere Versandadresse gewünscht war als für die Hauptwahl. Die Unterlagen werden ebenfalls an diejenigen versandt, die in den letzten Wochen im Briefwahlbüro persönlich gewählt haben. Personen, die sich ausdrücklich gewünscht haben, keine Briefwahlunterlagen zu erhalten, sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Auch diejenigen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, weil sie z.B. ihren 18. Geburtstag erreicht haben oder innerhalb der Frist zugezogen sind, erhalten automatisch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlbenachrichtigungen werden für die Stichwahl nicht erneut versandt. Mit den ausgestellten Wahlscheinen können alle Wahlberechtigten dann entweder an der Briefwahl teilnehmen oder aber im Wahllokal wählen. Zum Wählen im Wahllokal muss dann aber zwingend der Wahlschein und ein Ausweisdokument mitgebracht werden.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass die neuen Stimmzettel für die Stichwahl zur/zum Bürgermeisterin/Bürgermeister noch nicht eingetroffen sind. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird daher nach Eintreffen der Stimmzettel umgehend beginnen. Aufgrund der Vielzahl der bei der Hauptwahl beantragten Wahlscheine (ca. 2.000) wird um Verständnis dafür gebeten, dass der Versand etwas andauern wird.
Auch das erstmalige Beantragen von Briefwahlunterlagen ist natürlich weiterhin möglich. Am einfachsten geht dies über den Online-Briefwahlantrag oder formlos per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Meldeadresse und des Geburtsdatums. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Bei Fragen hilft das Wahlamt unter Telefon 05603 933-180). (pm | rs)
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