ALSFELD. Einen Langholztransporter aus dem Vogelsbergkreis haben Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld am Dienstag von der A 5 gezogen. Das Fahrzeug wog 57 statt der erlaubten 40 Tonnen und war damit 42,5 Prozent „übergewichtig“.
Das Gespann war außerdem zu lang und die vorgezeigte Ausnahmegenehmigung für die Überlänge abgelaufen.
Hintergrund:
Die Regelbuße für die festgestellten Fahrerverstöße liegt im mittleren dreistelligen Eurobereich mit einem Punkt in Flensburg. Es wird im Ermessen der Zentralen Bußgeldstelle Kassel liegen, ob der Bußgeldbescheid für die Halterverstöße sich hier nach Regelbußen und Punktebewährung aus dem Bußgeldkatalog bemisst oder ob ein sogenanntes „Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung“ erfolgen soll. Weil im vorliegenden Fall durch etwa das Doppelte an beförderter Ladung, eine ganze weitere Fahrt eingespart worden wäre, kann der Gesamterlös dieser rechtswidrigen Fahrt von der Bußgeldstelle abgeschöpft werden. Dabei können Bußgelder für Transportunternehmen schnell bis in deutlich vierstellige Eurobereiche ansteigen. (wal)
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1 Kommentar
Hohes CO2-Einsparpotential und Obsolesz(B)enz auf dem Holzweg (Ironie aus).
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