TRENDELBURG. Trendelburg (Landkreis Kassel) arbeitet weiter an der Verbesserung der örtlichen Radinfrastruktur. Unterstützung erhält die Stadt dabei vom Landkreis Kassel. Mit 2.836 Euro aus der sogenannten „Schlaglochinitiative“ bezuschusst der Landkreis die Sanierung von Teilstücken des Diemelradwegs.
Mit weiteren 3.800 Euro unterstützt der Landkreis die Neugestaltung des Rastplatzes am alten Wehr sowie eine Machbarkeitsstudie für die Umwandlung der Straße „Zur Alten Mühle“ zur Fahrradstraße.
Besonders Letzteres lässt aufhorchen. „Sollte das klappen, wäre es die erste Fahrradstraße im Landkreis Kassel“, erklärte Uwe Koch, Fachbereichsleiter Schulen Sport und Mobilität beim Landkreis Kassel, bei einem Ortstermin, in dessen Rahmen er die Förderbescheide an Bürgermeister Martin Lange überreichte.
Doch noch ist es nicht so weit. „Zunächst wird die Stadt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben“, so Lange, „die dann wiederum zur Grundlage für weitere Förderanträge werden soll.“ Ziel sei es, mit der Fahrradstraße zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“ und in diesem Zuge auch die Sanierung des Straßenbelags in Angriff zu nehmen. Dabei lobte Lange ausdrücklich die unbürokratische Antragstellung und Fördermittelvergabe durch den Landkreis.
„Uns allen liegt der Ausbau, aber auch die Erhaltung des vorhandenen Radwegenetzes am Herzen“, so Koch. Die Schlaglochinitiative habe der Landkreis aufgelegt, weil das Land zwar den Neubau von Radwegen fördert, aber leider nicht bei der Unterhaltung hilft. „Für diese kleinen, aber dringend notwendigen Investitionen fehlt den Kommunen daher oft das Geld“, ergänzt Michaela Mayer, Fachdienstleiterin Mobilität und Sport beim Landkreis Kassel. Schon jetzt zeichne sich ab, dass die Nachfrage aus den Kommunen immer größer wird.
Im Kreishaushalt standen in diesem Jahr rund 30.000 Euro für die Radwegesanierung zur Verfügung. Zusammen mit den investiven Mitteln um vorhandene Lücken im Radwegenetz zu schließen waren es sogar 130.000 Euro.
Was ist eine „Fahrradstraße“?
In einer Fahrradstraße haben Radler den Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Durch Zusatzschilder kann auch dem Auto- und Motorradverkehr die Nutzung erlaubt werden. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrer muss dann besondere Rücksicht genommen werden. (pm)
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