KIRCHHEIM. Am Mittwoch kontrollierten Beamte des Zolls, der BAG sowie Feldjäger der Bundeswehr und Polizisten in Kirchheim Lkw im gewerblichen Verkehr. 40 schwere Nutzfahrzeuge und 55 Personen wurden kontrolliert. Die Polizisten stellen 16 Ordnungswidrigkeiten- und eine Strafanzeige. Sieben Fahrzeugkombinationen durften zunächst nicht weiterfahren.
Ein Holztransport mit österreichischer Zulassung und rumänischem Fahrer stellte ein relativ neu bestehendes Phänomen im Güterverkehr dar. Der Sattelzug wurde in Deutschland im „Binnen-Werkverkehr“ eingesetzt. Hierbei werden rein innerdeutsche Transporte durch außerdeutsche Unternehmen durchgeführt. Die Besonderheit liegt darin, dass die zu befördernden Güter zuvor von den Transportfirmen angekauft werden. Mit diesem Erwerb des Transportgutes fallen die Beförderer nicht mehr unter die Vorgaben des Güterkraftverkehrsgesetzes und der „Kabotageverordnung.“ Diese Vorschriften begrenzen unter anderem die Anzahl innerdeutscher Transporte durch ausländische Unternehmen, um auch deutschen Transportunternehmen weiterhin einen Zugang zum heimischen Markt zu sichern. Durch den beschriebenen Binnen-Werkverkehr wird diese Beschränkung für ausländische Beförderer jedoch ausgehebelt und umgangen.
Da der kontrollierte Holztransport darüber hinaus ernsthafte Ladungssicherungsmängel aufwies, musste ihm die Weiterfahrt untersagt werden.
Da der beanstandete Sattelzug selbst nicht über einen Ladekran verfügte, wurde durch den österreichischen Halter am Folgetag zur verkehrspolizeilich angeordneten Umladung und Nachsicherung ein weiterer Holztransportzug mit Ladekran herangeführt. Bei der Abnahme der Umladearbeiten stellte die Beamten auch an dem Ersatzfahrzeug erhebliche Mängel fest, die einerseits vor Wiederantritt der Fahrt behoben werden mussten, andererseits, genau wie bei dem zuvor beanstandeten Holztransport, für den Fahrer eine Einbehaltung eines Bußgeldes im Rahmen einer Sicherheitsleistung bedeuteten.
Ebenfalls als herausragendes Kontrollergebnis stellten sich die Verstöße bei einem kontrollierten litauischen Autotransport dar. Dieser war mit abgelaufenen litauischen Überführungskennzeichen unterwegs und gleichzeitig völlig überladen. Anstatt der zulässigen sieben bis maximal acht Pkw, hatte dieser Transport neun Pkw geladen und war damit zu lang und auch zu hoch. Auch gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten war seitens des Fahrers massiv verstoßen worden.
Dem Fahrer wurde neben der vollständigen Entladung des nicht zugelassenen Transportes auch eine Zwangspause verordnet. Vor Gestattung der Weiterfahrt muss zudem für eine ordnungsgemäße Zulassung gesorgt werden. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige erstattet. Eine spezielle Lkw-Parkkralle wurde als polizeiliches Sicherungsmittel an dem vorübergehend stillgelegten Transport angelegt.
Als erwähnenswert stellten sich auch technische Mängel an den Rädern eines polnischen Sattelzuges dar, die auch zur Untersagung der Weiterfahrt führten.
Ein mit Gefahrgütern beladener Transport aus der Tschechischen Republik, der diese Gefahrgüter teilweise völlig ungesichert beförderte, musste seine Ladung sichern. Anschließend wurde auch von diesem Fahrer ein dreistelliges Bußgeld als Sicherheitsleistung einbehalten. Ebenfalls mit einem hohen dreistelligen Bußgeld wird der deutsche Verlader dieses Gefahrgutes rechnen müssen. (wal)
4 Kommentare
@STEUERMANN: Haben Sie heute Morgen Ihre Tabletten vergessen? Völliger Mist, was Sie da schreiben…
Was ein bullshit
„dürfen nicht im Inneren eingesetzt werden…“
Wenn ich das so lese, waren Feldjäger vor Ort, hatten aber nichts zu tun. Oder alles in Ordnung bei der BW?
Sorry, aber was ist das für ein blöder Kommentar? Werden hier der Zoll oder BAG extra erwähnt? Man weiß ja nicht, für welche Aufgaben die Feldjäger hinzugezogen wurden. Es fahren doch kaum noch BW-LKW’s auf den Autobahnen, denn mittlerweile wird die Bundeswehr doch überwiegend von zivilen Firmen beliefert, sei es bei Betriebsstoffen, Munition oder beim Fahrzeugtransport. Geht es um militärisches Gerät/Material (und hier ist nicht die Rolle Panzerband gemeint), sind immer die Feldjäger beteiligt.
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