Straßenausbaubeiträge: Stadtverordnete vertagen Entscheidung erneut
SCHWALMSTADT. Hat jemand mitgezählt, wie oft Straßenausbaubeiträge schon auf der Tagesordnung der Schwalmstädter Stadtverordneten stand? In die nächste Runde ging es mit 3 Anträgen zu diesem Thema– nicht zum ersten und auch nicht zum letzten Mal.
Zudem gab es eine Beschlussvorlage von Bürgermeister Stefan Pinhard, auf die alle voll Sehnsucht gewartet hatten und die ein düsteres Bild bei Abschaffung der Beiträge und Regelung über Grundsteuer und „Wiederkehrende Beiträge“ zeichnet. Bei der Lektüre aller dieser Betrachtungen drängt sich immer die Frage auf, wie es Kommunen früher eigentlich geschafft haben, Straßen ohne fünfstellige Beträge zur Beteiligung von Anwohnern zu erneuern. Das Argument, es gäbe Nachteile über den kommunalen Finanzausgleich funktioniert nur so lange, bis die Mehrheit der Kommunen sie abschafft und das scheint ein Trend zu sein. Spätestens dann könnten die Kommunen als unsolidarisch gelten, die sich an ihnen festklammern. Der Bürgermeister-Entwurf sieht Folgendes vor:
„Es werden weiterhin maßnahmenbezogene, das heißt einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Bezüglich der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit der ratenweisen Zahlung wird folgende Regelung befürwortet: – Ratenzahlung bis zu maximal 5 Jahren bei Beiträgen bis 3.000 € – Ratenzahlung bis zu maximal 10 Jahren bei Beiträgen über 3.000 € bis 10.000 € – Ratenzahlung bis zu maximal 20 Jahren bei Beiträgen über 10.000 €.“
Nicht für alle verständliche Regelung der Obergrenzen
Außerdem wird eine individuelle Straßenbeitragsobergrenze – in schönstem Verwaltungs-Deutsch – wie folgt befürwortet:
„Der vom Anlieger für sein Grundstück zu zahlende Straßenausbaubeitrag wird in der Höhe für sein Grundstück auf 15 v.H. des Betrages begrenzt, der sich ergibt, wenn man die betroffene Grundstücksfläche mit dem amtlichen Bodenrichtwert multipliziert (Bsp. 1.000 m² Grundstück x 85 €/m² Bodenrichtwert x 0,15 = 12.750 €). Sofern im Bereich eines Abrechnungsgebietes mehrere Bodenrichtwerte anzuhalten sind, soll der für alle Anlieger anzulegende Bodenrichtwert aus dem Mittelwert der vorliegenden Bodenrichtwerte für Wohnen, Gewerbe und Mischnutzungen gebildet werden.“
Alles klar? Wem das zu kompliziert ist, kann sich noch darüber freuen, dass die Fraktion der FREIE WÄHLER eine Begrenzung auf 8000 € pro Grundstück fordert und die Fraktion der BfS (das ist die ursprünglich dem Bürgermeister am nächsten vermutete Fraktion) gar eine Obergrenze von 6500 € pro Grundstück festschreiben möchte. Der inzwischen fraktionslose Stadtverordnete Thomas Kölle hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beantragt.
Rechtssicherheit ist wichtig
Aufgrund der unterschiedlichen Anträge und Vorlagen und weil das eine oder andere noch rechtssicher gestaltet werden müsse, wurde nichts entschieden, sondern eine Arbeitstagung mit 2 Vertretern aller Fraktionen sowie der fraktionslosen Stadtverordneten einberufen werden. Die Berechnungen und Beschlussvorlage sollten juristisch geprüft werden. Nach Intervention von Heiko Lorenz (FW) stellte Stadtverordnetenvorsteher Reinhard Otto fest, er gehe davon aus, dass auch die Berechnung der FREIE WÄHLER in die Diskussion einbezogen wird. Tobias Kreuter (SPD) bestätigte dies als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Constantin Schmitt (FDP) hält es für wichtig, einen Kompromiss zu finden. Es sei ein echtes Reizthema und wichtig für die Vertrauenskultur dieses Hauses. Deshalb sei es wichtig, jetzt abzustimmen. Am Ende einigten sich alle Stadtverordneten einstimmig (bei einer Enthaltung) darauf, den Weg der Arbeitstagung zu gehen und außerdem regten sie die Verwaltung an, die Erhebung von aktuellen Beiträgen zurückzustellen. (Rainer Sander)
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2 Kommentare
Schaft es endlich ab
Umso wichtiger, so sieht man hier, ist es, dass kommunalpolitische „Possen“ abzuschaffen sind, weil es einfach lächerlich ist.
Befindlichkeiten vs. persönliche Abneigung im Kleinstpolitischen. Abgeschafft gehören diese Amateure auch weil es ungerecht ist, wenn in der Nachbargemeinde Straßenbaubeiträge realisiert wurden. Zudem die Einen favorisieren den Bodenrichtwert und andere Gemeinden die Geschoßhöhe berechnend.
Man braucht „derzeit“ keine „berichtenden“ Ministerpräsidenten die teuer eingeflogen werden, keine Landräte, die Hilfskräfte in Krisengebiete verabschieden.
Warum der Weinmeister seine Nordhessen-förderbescheide meistens vor Ort am Donnerstag überreicht bleibt mir ein Rätsel.
„Mein Papa ist so schnell“,
Kind 1: mein Papa fährt Porsche.
Kind 2: Mein Papa ist so schnell der ist Pilot und fliegt airbus.
Kind 3. Mein Paps ist im Staatsdienst. der hat normal Freitag nachmittags Dienstschluss und ist Donnerstag abends immer deheim.
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