KASSEL. Am Mittwoch ist in einer Zelle im Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel eine 42 Jahre alte Frau gestorben. Die wohnsitzlose Frau befand sich aus Gründen der Gefahrenabwehr bei der Polizei. Die Zelle wurde turnusgemäß um 18 Uhr kontrolliert. Da fanden Polizisten die leblose Frau, Reanimationsversuche verliefen erfolglos. Ein alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau diagnostizieren.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat ein Ermittlungsverfahren zur Feststellung der Todesursache eingeleitet und bei Gericht die Obduktion des Leichnams beantragt.
Wie ein Polizeisprecher berichtet, war die 42-Jährige am Mittwochmittag in der Kasseler Innenstadt von der Stadtpolizei Kassel dabei beobachtet worden, wie sie im offenbar stark berauschten Zustand an der Stern-Kreuzung taumelnd auf die Fahrbahn stürzte und beinahe von einem Fahrzeug überrollt wurde. Durch den von den Stadtpolizisten hinzugezogenen Rettungsdienst konnten keine medizinisch relevanten Feststellungen getroffen werden, weshalb die 42-Jährige nicht in ein Krankenhaus gebracht und letztlich zu ihrem Schutz und zur Ausnüchterung in das Gewahrsam der Polizei kam.
Bei ihrer Aufnahme wurde, wie in solchen Fällen üblich, ein approbierter Arzt hinzugezogen, der nach Untersuchung der 42-Jährigen die Unterbringungsfähigkeit in einer Zelle attestierte. In der Folge ordnete ein Richter am Amtsgericht in Kassel die freiheitsentziehende Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr an. Die 42-Jährige wurde dementsprechend in einer dafür vorgesehenen Zelle untergebracht. (wal)