HOMBERG/EFZE. Kreisweit liegt die Inzidenz der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Schwalm-Eder-Kreis seit einigen Tagen unter 50. Nach dem Verlassen der Bundesnotbremse und dem Eintritt in die Stufe eins der Landesverordnung kommt nun am Samstag die Stufe zwei mit weiteren Lockerungen.
Einige Regelungen der Stufe 2
- Es dürfen zwei Haushalte oder 10 Personen zusammenkommen (Geimpfte/Genesene*/Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit).
- Alle Schulklassen gehen zurück in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb. In den Schulen besteht weiterhin eine Testpflicht zweimal pro Woche.
- Für die Kitas gilt weiter der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
- Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb sind erlaubt (Voraussetzung Hygienekonzept und Einhaltung Empfehlungen RKI). Individualsport darf in Gruppen von höchstens 10 Personen betrieben werden. Geimpfte und Genesene* sowie Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Der Schwalm-Eder-Kreis öffnete zudem seine Sporthallen. Für Fitnessstudios wird in Stufe 2 ein aktueller negativer Test empfohlen. Weitere Informationen zu den Regelungen im Sport gibt es unter www.sportkreis-schwalm-eder.de.
- Freizeitparks, Zoos, Museen, Gedenkstätten, Schlösser und Galerien dürfen sowohl die Innenbereiche (nur Anmeldung und Maske) als auch Außenbereiche öffnen. Der Nachweis eines aktuellen negativen Tests wird empfohlen. Somit ist auch der Besuch des Wildparks Knüll ohne Testnachweis möglich. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.
- Körpernahe Dienstleistungen sind mit Auflagen geöffnet: nach Terminvereinbarung und Erfassung der Kontaktdaten. Der Nachweis eines aktuellen negativen Tests wird empfohlen.
- Grundsätzlich können alle Geschäfte wieder geöffnet werden. Es gelten Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Für den übrigen Einzelhandel (z. B. Bekleidungshandel) wird ein aktueller Test empfohlen.
- Neben der Außengastronomie darf auch die Innengastronomie wieder öffnen. Während im Außenbereich ein Testnachweis empfohlen wird, besteht im Innenbereich eine Testpflicht. Es gelten sowohl innen als auch außen Abstandsregeln sowie Sitzplatzpflicht. Des Weiteren müssen Kontaktdaten erfasst werden.
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind mit Auflagen auch für touristische Übernachtungen geöffnet. Die Auslastung darf höchstens 75 Prozent bei Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen betragen und der Nachweis eines negativen Tests bei Anreise und zweimal pro Woche sind Pflicht.
*Geimpfte und Genesene dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Auch in Gegenden mit hohen lnzidenzen. Als Genesene gelten Personen, deren positiver PCR-Befund mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. (wal)
5 Kommentare
Es dürfen zwei Haushalte zusammenkommen,,,,,, Donnerwetter als wenn das an den Wochenenden je anders gewesen wäre ,,, lach .
Jeder Landkreis kocht sein eigenes süppchen das gibt dann den Landkreis Tourismus ,,, im Vogelsberg war schon lang alles auf sind wir dahin gefahren .. und für die Außengastro brauchteste noch nicht mal nen Test ,,
Es dürfen zweiHaushalte zusammenkommen,,,,,, Donnerwetter als wenn das an den Wochenenden je anders gewesen wäre ,,, lach .
Jeder Landkreis kocht sein eigenes süppchen das gibt dann den Landkreis Tourismus ,,, im Vogelsberg war schon lang alles auf sind wir dahin gefahren .. und für die Außengastro brauchteste noch nicht mal nen Test ,,
Ewald George,
Sie haben also diesen Beitrag nur verfasst, um Hasskommentare zu generieren?
Das RKI ist entgegen Ihrer Meinung keine private Einrichtung, sondern eine selbständige Bundesoberbehörde, die im Gechäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums eingerichtet ist.
Im Übrigen müssen grundsätzlich alle Gesunden, die noch keine Möglichkeit hatten sich zu impfen, vor Erkrankung geschützt werden.
Das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine soziale Verantwortung.
Ihre Fragen sollten Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten stellen, die Fragen sind hier unpassend, denn sie sind nur eine Inititalzündung für ein breites Spektrum von Coronaleugner bis Regierungstreuen.
Also ich komme zu meiner Eingangsfrage zurück, Sie wollten nur ein Faß aufmachen?
Und Gesunde, die von Anfang an kein Corona hatten, werden Diskriminirt, auch ungeimpfte.
Wenn die Impfung doch so gut wirkt, warum haben die Geimpften dann Angst vor den Ungeimpften? Warum wird in anderen Ländern der Inzidenz Wert nicht beachtet, und den Menschen dort geht es super, warum hat eine Private Einrichtung, RKI, so eine macht, das sie ein Ganzes Land lahm legen können?
Und jetzt habt ihr die Gelegenheit, eure hasskommentare zu ✍, viel Spaß dabei
@ Ewald Georg
Was will man von jemanden erwartet, der die Lage nicht erfassen kann. Hass verbreiten nur die Leute zu dumm sind um sich vernünftigen Argumenten zu öffnen. Wie Heinrich Schäfer schon sehr richtig geschrieben hat, ist das RKI eine Bundesbehörde die dem BM f. Gesundheit untergeordnet ist. Klar kann man sich wie Schweden verhalten, aber dann muss man auch die Folgen überblicken, das heißt, Schweden hat 10 Millionen Einwohner mit rund 14.300 Todesopfern, Deutschland hat 83 Millionen Einwohner und annähernd 90.000 Todesopfer. Obwohl Schweden dünner besiedelt ist kommen auf 1 Millionen Einwohner 1.430 Opfer von Corona, bei uns im dicht besiedelten Deutschland sind es 1.083 Opfer der Pandemie. Wir haben eine Menge Zentren mit mehr als 1 Millionen Einwohner und Schweden nur den Großraum Stockholm. Aber Sie können auch die Zahlen mit den USA oder Brasilien vergleichen.
In Asien sind die Menschen schon seit Generationen gewöhnt bei Gefährdung durch Infektionen eine Maske zu tragen, deswegen hatte sich Corona nicht so ausbreiten können.
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