KASSEL. Die Corona-Infektionszahlen sind in Kassel in den vergangenen Tagen stetig gesunken. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am Montag, 31. Mai, an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100 liegt, gilt die Bundes-Notbremse nicht mehr.
Ab Mittwoch, 2. Juni, gelten die Regelungen der Stufe 1 des Stufenplans des Landes Hessen. Danach fällt unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung weg. Weitere Lockerungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen: Danach dürfen sich wieder zwei Haushalte plus Kinder bis 14 Jahre treffen. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden ebenfalls nicht mitgezählt.
Freude über positive Entwicklung, aber weiterhin vorsichtig sein „Ich bin erleichtert und freue mich, dass auch in Kassel die Infektionszahlen stetig und deutlich zurückgehen und damit viele Einschränkungen zurückgenommen werden können“, sagt Oberbürgermeister Christian Geselle. „Auch das sonnigere Wetter trägt dazu bei, dass sich das Leben nun wieder leichter anfühlt. Doch wir müssen weiterhin vorsichtig und umsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden.“
Änderungen gibt es ferner im Betrieb der Schulen: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen werden im Präsenzunterricht beschult. Für die Klassen 7 bis 11 gilt Wechselunterricht. Schülerinnen und Schüler in Präsenz werden zweimal pro Woche getestet.
Gastronomische Betriebe dürfen die Außengastronomie mit Auflagen öffnen. Dazu zählt zum Beispiel, dass Gäste nur mit einem Negativnachweis (aktueller negativer Schnelltest, vollständig geimpft oder genesen) eingelassen und an Sitzplätzen bedient werden. Entsprechende Auflagen gelten auch für Hotels und Übernachtungsbetriebe.
Weitere Lockerungen gibt es für die Bereiche körpernahe Dienstleistungen, Sport, Kultur, Kinder- und Jugendarbeit sowie Veranstaltungen. Im Einzelhandel darf weiterhin mit vorheriger Terminvereinbarung („Click & Meet“) eingekauft werden. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt hierfür einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf – Selbsttests sind nicht zulässig.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen unter www.kassel.de/corona. (wal)