CALDEN. „Wir werden vom 25. April bis 2. Mai 2021 unser Impfzentrum in Calden im Drei-Schicht-Betrieb von 8 Uhr bis 23 Uhr öffnen und gehen damit erheblich über unsere geplante Kapazitätsgrenze“, kündigt der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Kassel Andreas Siebert an.
Siebert rechnet damit, dass in den sieben Tagen so 11.500 Impfungen durchgeführt werden können. „Dieses Impfangebot machen wir, weil wir durch unser eigenes Terminvergabeportal jetzt endlich wissen, wie viele Menschen schon seit vielen Wochen auf ein Impfangebot warten und wir endlich auch die erforderlichen Impfstoffe erhalten haben“, betont Siebert.
Diese Sonderschicht-Termine werden über den Termin-Service des Landes Hessen vergeben und nicht über den Termin-Service des Landkreises. Alle, die sich beim Land und beim Landkreis Kassel angemeldet haben, müssen daher nichts anderes tun, als auf Post oder eine Mail zu warten, in der die Impftermine und der Impfstoff mitgeteilt werden.
Siebert: „Ich gehe davon aus, dass wir mit diesem Angebot und den zusätzlichen Impfterminen, die wir vergeben, die Zahl der noch auf einen Impftermin wartenden Bürger des Landkreises deutlich verringern können“.
Siebert bedankt sich bei den Mitarbeitern des Impfzentrums für Ihr Engagement, das solche Zusatztermine erst möglich mache. „Entgegen manch anderem, weiß ich die Arbeit der Impfzentren in Hessen zu schätzen“, betont der Vizelandrat.
Mit Blick auf die vom Pressesprecher des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in einem Zeitungsbericht angekündigte Möglichkeit, dass das Gesundheitsamt Region Kassel die in den Impfzentren von Stadt und Landkreis Kassel erfolgten Impfungen in den Impfpass nachträgt, zeigt sich Siebert überrascht: „Das Gesundheitsamt hat bei wieder steigenden Inzidenzen mehr als genug damit zu tun, die Kontaktverfolgung der mit COVID 19 Neuinfizierten sicherzustellen – das Nachtragen von Impfungen in Impfpässen kann da jetzt nicht eine vordringliche Aufgabe sein“. Bei der im Impfzentrum ausgestellten Impfbescheinigung handelt es sich um ein vollwertiges Ersatzdokument für den Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2. Der Nachweis der Impfung mittels Impfbescheinigung ist auch bei Auslandsreisen und Grenzkontrollen absolut ausreichend, da es sich um ein internationales Dokument handelt. Nachtragungen im Impfausweis sind bei dieser Impfung grundsätzlich nicht erforderlich. (wal)