Vorher bereits Zugang zum Konto
BORKEN. Am späten Freitagvormittag versuchte ein bislang Unbekannter telefonisch an das Geld eines 49 Jahre alten Mannes aus Borken zu kommen. Der Betrüger rief bei dem mutmaßlichen Opfer an und nutze dabei das „Call-ID-Spoofing“.
Hier wird die tatsächliche Rufnummer des Anrufers verschleiert und eine andere Nummer am Bildschirm des Telefons angezeigt, in diesem Fall der des Geldinstituts.
Der Betrüger, der sich als Bankmitarbeiter ausgab, rief bei dem 49-Jährigen mit der Rufnummer der Stadtsparkasse Borken an und versuchte ihn dazu bewegen, seinen TAN-Generator zu aktivieren und eine TAN zu übermitteln, um eine angebliche Sicherheitslegitimierung durchführen zu können. Da sich der Angerufene aber an der Arbeit befand und über seinen TAN-Generator nicht verfügte, wollte der Betrüger sich nochmals nachmittags bei ihm melden. Nach dem Telefonat nahm der Borkener telefonischen Kontakt zur Stadtsparkasse auf. Hier erklärte ihm der Sparkassendirektor, dass Sparkassenmitarbeiter solche Anrufe nie tätigen würden, und riet ihm, dass er sofort zur Polizei gehen solle.
Vorher bereits Zugang zum Konto
Bei der Betrugsmasche nutzen die Betrüger eine Schadsoftware, um Zugang zum Onlinebanking der Opfer zu erlangen. Bevor sie anrufen, haben die Betrüger also beispielsweise bereits Informationen über den Kontostand und den zuständigen Sachbearbeiter. Mit den ergaunerten Informationen ist es dann nicht mehr schwierig vorzutäuschen, tatsächlich ein Mitarbeiter der Bank zu sein.
Da die Opfer für ein Konto aber eine 2-Faktor-Authentifizierung zum Beispiel über das Smartphone nutzen, können die Täter keine Überweisung selbstständig ausführen.
Im Telefonat werden den Opfern verschiedene Begründungen genannt, warum es notwendig sei, eine TAN zu übermitteln. Die entsprechende TAN lösen die Betrüger während des Telefonats über das Onlinebanking aus, die die Opfer per TAN-Generator, SMS oder per App erhalten.
Die Polizei rät:
- lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch die
- Drohung mit einem finanziellen Nachteil
- geben Sie niemals – weder telefonisch noch per E-Mail – ihre Zugangsdaten zum Onlinebanking oder eine TAN-Nummer weiter
- geben Sie keine Informationen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen oder ihren persönlichen Daten heraus
- rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück, sondern nur über Nummern, die Sie sich selbst herausgesucht haben
- gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit. Im Zweifel wenden Sie sich an den Polizeinotruf 110 oder rufen Sie bei ihrem Geldinstitut an
- finden Sie eine Vertrauensperson, mit der Sie jederzeit über Geld sprechen können
- reden Sie vor Geldtransaktionen mit Ihrer Vertrauensperson
- machen Sie Ihre Angehörigen und Bekannte auf diese Kriminalitätsform aufmerksam (wal)