KASSEL/KNÜLLWALD. Spezialisten der Polizei haben in den vergangenen Tagen auf den Autobahnen 7, 44 und im Stadtgebiet Kassel überwiegend Großraum- und Schwertransporte kontrolliert.
Am Mittwoch, 3. März, kontrollierten die Polizisten einen Lkw auf der A 44 am Autobahnkreuz Kassel-West. Es handelte sich dabei um einen Schwertransport mit einem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von ca. 50 Tonnen. Erlaubt waren lediglich 40 Tonnen. Der überladene Transporter befuhr vorher die ohnehin lastbeschränkte Berghäuser Brücke, d.h. der Fahrer hätte diese Strecke gemäß der vorgeschriebene Route nicht nehmen dürfen. Nach einem vorübergehenden Verbot der Weiterfahrt konnte der Fahrer erst am Donnerstag, 11.03.2021, seine Fahrt fortsetzen. Da auch unzulässige Beleuchtungselemente an dem Muldenkipper verbaut waren, muss sich der Fahrer gleich wegen mehrerer Verstöße verantworten. Im Nachhinein stellte sich dann auch noch heraus, dass die Fahrtroute noch nicht einmal ordnungsgemäß vor der Fahrt beantragt wurde.
Am darauffolgenden Tag stoppten die Beamten auf der A 7 in Höhe von Knüllwald einen Sattelzug mit offensichtlicher Überlänge und einem auffälligen Bullenfänger bzw. Rammschutzbügel, der für sich bereits eine Gefahr für Fußgänger darstellt, sollte es zu einer Kollision kommen. Auch an diesem Sattelzug waren beispielsweise unzulässige Beleuchtungseinrichtungen, wie Markierungsleuchten oder falsch positionierte Leuchten angebracht, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Außer dem Verbot der Weiterfahrt leiteten die Beamten auch hier ein Verfahren gegen den Fahrer und auch den Halter des Sattelzugs ein.
Ebenfalls am Donnerstag stoppten die Spezialisten einen Schwertransport in der Holländischen Straße in der Kasseler Innenstadt. Diese Fahrzeugkombination war statt der vorgeschriebenen 2,55 m Gesamtbreite ca. drei Meter breit. Hier konnte jedoch der Fahrer die Verbreiterung zurückbauen, da der Lkw unbeladen war. Der Fahrer des zu breiten Lkw, welcher zudem auch beide Fahrspuren der zweispurigen Holländischen Straße beanspruchte, muss nun mit einem Bußgeld rechnen.
Eine weitere Schwerlastkontrolle fand ebenfalls im Stadtgebiet Kassel auf der Holländischen Straße statt. Am Freitag vergangener Woche kontrollierten die Beamten einen mit einem Radpanzer beladenen Schwertransport, der statt der vorgeschriebenen 10 Achsen mit lediglich neun Achsen ausgestattet war. Dies führte zu einem Überschreiten der Achslasten und daher auch zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer und Halter des Transporters.
Am zurückliegenden Mittwoch geriet ein „gewichtiger“ Autokran ins Visier der kontrollierenden Beamten. Statt der erlaubten 40 Tonnen Gesamtgewicht kam der Autokran auf ca. 48 Tonnen. Zudem telefonierte der Fahrer während der Fahrt mit seinem Handy und die Ausnahmegenehmigung für den Schwertransport war bereits im Mai 2020 abgelaufen. Offenbar ist der „48-Tonner“ seit knapp einem Jahr ohne die erforderliche Genehmigung unterwegs gewesen. Hier war ein Verbot der Weiterfahrt unausweichlich. Erschwerend kam hinzu, dass nunmehr ein neues TÜV-Gutachten erforderlich war und der Autokran mit einem Tieflader zum nächsten Gutachter befördert werden musste. (wal)