Kommunalwahlen am 14. März
GUDENSBERG. Aufgrund der aktuellen Schließung des Rathauses und mit Blick auf die unsichere Entwicklung der Corona-Pandemie empfiehlt das Wahlamt der Stadt Gudensberg bei der diesjährigen Kommunalwahl ausdrücklich, die kontaktlosen Möglichkeiten einer Briefwahl zu nutzen.
Zum jetzigen Zeitpunkt – knapp 3 Wochen vor der Wahl – hat das Wahlamt bereits über 1.000 Briefwahlanträge bearbeitet. Bei der Kommunalwahl im Jahr 2016 wurden insgesamt nur 900 Briefwahlanträge eingereicht.
Die Bürger/innen haben drei Möglichkeiten, ihr Wahlrecht kontaktlos wahrzunehmen:
Möglichkeit 1: Kontaktlose Beantragung der Briefwahlunterlagen ohne Internet
Wer es klassisch mag: Briefwahlunterlagen können auch ohne Internet beantragt werden. Dazu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett ausgefüllt und am besten im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden. Der Briefkasten befindet sich vor dem Haupteingang (elektrische Tür) des Rathauses auf der linken Seite.
Wer über Computer oder Smartphone verfügt, kann die Briefwahlunterlagen von zu Hause aus beantragen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 2: Beantragung der Briefwahlunterlagen auf www.gudensberg.de
Auf der Startseite von www.gudensberg.de steht auf der rechten Seite ein Kasten mit Link zum Online-Wahlscheinantrag. Bitte dem Link folgen und die persönlichen Daten in das online-Formular eintragen. Eingetragen werden müssen auch die Nummer im Wählerverzeichnis sowie der Wahlbezirk. Beide Informationen sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine sichere, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Möglichkeit 3: Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail
Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail an die Adresse: wahlen@stadt-gudensberg.de beantragt werden. richtet werden. Die E-Mail muss zwingend Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift enthalten. Bitte übermitteln Sie auch die Nummer im Wählerverzeichnis sowie den Wahlbezirk. Beide Informationen sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Für alle Fälle gilt:
Kurz nach Eingang des Antrags erhalten die Wähler/innen alle Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Ausgefüllte Stimmzettel müssen in die dazugehörigen Umschläge eingelegt werden. Diese kommen in den roten Umschlag (Wahlbrief), der am Ende verschlossen werden muss. Der Wahlbrief kann in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden.
Haben Sie noch Fragen? Das Wahlamt der Stadtverwaltung Gudensberg erreichen Sie unter der Tel.: 05603 933 -153; -146 oder per E-Mail an wahlen@stadt-gudensberg.de (pm)
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