ALSFELD/BAD HERSFELD. Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld haben in der zurückliegenden Woche den Schwerlastverkehr rund um das Kirchheimer Dreieck kontrolliert. Am Mittwoch fiel den Polizisten auf der Rastanlage „Pfefferhöhe“ in Alsfeld ein polnischer Lastzug auf, der auf seinem Anhänger einen Mähdrescher geladen hatte.
Dieser sollte von Frankreich nach Polen transportiert werden. „Wie es dieser Transport bis Alsfeld geschafft hatte, ist den Beamten ein Rätsel“, so ein Polizeisprecher
An dem Mähdrescher wurden die Räder abmontiert und lediglich mit den Radnaben auf die Ladefläche gestellt. Sicher werden diese Maschinen so transportiert, aber auf speziellen Fahrzeugen mit entsprechender Unterkonstruktion. Dieser fehlte hier. Lediglich ein paar Bretter sollten genügen. Diese waren infolge der Punktbelastung (10 t) bereits eingedrückt und drohten zu bersten. Die verwendeten Spannketten waren unterdimensioniert, verrostet und nicht mehr geprüft. Weiterhin waren sie mit einer Flex so bearbeitet, dass die Haken in die am Fahrzeug vorhandenen Fixpunkte, die nicht für Schwerlasttransporte ausgelegt waren, passten. Frei nach dem Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht.“ Die Beamten legten den Lkw still, der Mähdrescher musste komplett neu verladen und gesichert werden.
Gegen den Fahrer wurden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften eingeleitet. Auf den Spediteur kommt ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung im vierstelligen Bereich zu. Es stellte sich heraus, dass dieser im hiesigen Bereich bereits zum dritten Mal mit ähnlichen Transporten angetroffen wurde.
Am Donnerstag gingen den Beamten gleich zwei Transporte ins Netz. Zunächst wurde in Friedewald ein polnischer Lastzug kontrolliert, der recht flott unterwegs war. Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle der Ladung, wurden auf den Ladeflächen des Lkw und des Anhängers jeweils zwei Pkw festgestellt. Diese waren ineinander „verschachtelt“ geladen, da die Ladeflächen aufgrund der Länge zu kurz waren. Um diese Ladeweise zu erreichen, hatte man sich Böcke aus Vierkantrohren zusammengeschweißt und auf die Ladefläche gestellt. Das Heck eines Pkw wurde darauf und die Fahrzeugfront des dahinterstehenden Pkw darunter gestellt. Damit die Frontschürze des oberen Pkw nicht beschädigt wird, wurden die Felgen unter die Vorderräder gelegt. Ein paar Spanngurte, welche an gänzlich ungeeigneten Punkten am Unterboden und an den Felgen der Pkws angebracht wurden, sollten das Ganze halten. Natürlich wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt und die Umladung auf einen „Fahrzeugtransporter“, der den Vorschriften und Normen entspricht, angeordnet. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldbescheid des RP Kassel wegen Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften. Gegen den Spediteur wurde auch hier ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung im vierstelligen Bereich angeregt. Auch er ist bereits „treuer Kunde“ bei der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.
An diesem Tag fiel der Streifenbesatzung ein weiterer polnischer Solo-Lkw auf, der die A 4 vom Kirchheimer Dreieck kommend in Richtung Bad Hersfeld fuhr. Der Fahrer dachte wohl, die Überholverbotsschilder für Lkw gelten lediglich für Last- und Sattelzüge. So fuhr er über eine längere Strecke vor dem Funkstreifenwagen auf dem linken Fahrstreifen und passierte mehrere Verbotszeichen. Auch hier führte eine anschließende Verkehrskontrolle auf der Tank- und Rastanlage Bad Hersfeld zu weiteren Ahndungen. Bei der Kontrolle der Ladung konnten sich die Beamten ein Schmunzeln nicht verkneifen. Die Ladung bestand aus einem unfallbeschädigten Kleintransporter (Sprinterklasse), welcher von Süddeutschland nach Polen transportiert werden sollte. Aufgrund seiner Abmessungen blieb kein Raum, um den Kleintransporter mittels entsprechend angebrachter Spanngurte auf der Ladefläche gegen Verrutschen zu sichern. Insbesondere zur Seite fehlte der Platz, um die Gurte in einem geeigneten Winkel anzubringen. Infolge der Bewegungen während der Fahrt hatte sich das Fahrzeug bereits auf der Ladefläche verschoben. Somit musste auch dieser Transport zwecks Umladung auf einen geeigneten Fahrzeugtransporter stehen bleiben. Den Fahrer erwartet ein erhöhtes Bußgeld wegen mehrmaliger Missachtung des Überholverbotes für Lkw mit Vorsatz. Den Spediteur erwartet ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung im vierstelligen Bereich. (wal)