SCHWALMSTADT. Die anhaltende Pandemie hat auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindende Kommunalwahl. „Im Vorfeld wurden und werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen“, teilt die Verwaltung der Stadt Schwalmstadt am Donnerstag mit.
Wer jedes Infektionsrisiko ausschließen möchte, hat die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann. Der Antrag kann auch persönlich (nicht telefonisch), per E-Mail oder über die Homepage der Stadt Schwalmstadt (https://schwalmstadt.de/wahlschein.html) gestellt werden. Zur Briefwahl gehören mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
sowie
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie die Stimmen per Briefwahl abgeben werden kann.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimme vor Ort abzugeben.
Musterstimmzettel werden im Laufe des Monats Februar an alle Haushalte verteilt. Zudem hat die Stadt eine Internetseite geschaltet: (https://schwalmstadt.de/kommunalwahl-2021.html)
Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes zur Verfügung:
Wiederholdstraße 24, 34613 Schwalmstadt, (06691) 207-247 oder (06691) 207-220; oder per E-Mail an wahlamt@schwalmstadt.de.
Die Stadt Schwalmstadt bittet darum, möglichst von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. (pm)
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4 Kommentare
So sieht es aus!
Dieser Kommentar erinnert mich an Donald Trump und die AfD
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