Corona-Shutdown: Wer keine Betreuung in Anspruch nimmt, soll Gebühren erstattet bekommen
GUDENSBERG. Nach dem Bund-Länder-Treffen am 19. Januar steht fest: Kinder sollen ihre Kindertageseinrichtung (Kita) in Hessen auch bis zum 14. Februar 2021 wenn möglich weiterhin nicht besuchen. In Gudensberg folgen bereits zahlreiche Eltern diesem Appell.
Viele betreuen ihre Kinder zu Hause oder haben die Betreuungszeit ihrer Kinder in den Kitas deutlich reduziert. Wie vom Land angekündigt, erhalten Gudensberger Eltern, die ihre Kinder nicht wie sonst üblich in die Tageseinrichtung schicken, eine Erstattung ihrer Betreuungsgebühr und der Mittagsessenpauschale. In welchem Umfang die Erstattung erfolgt, werden die städtischen Gremien in ihren nächsten Sitzungen beschließen. (PM | RS)