ANZEIGE: Der Humanitas Pflegeratgeber
NEUKIRCHEN | OTTRAU. Ambulant pflegen und gepflegt werden. Wie geht das? Wann geht das? Wie lange geht das? Wie geht das in Zeiten von Corona? In welchem Alter geht das? Viele Fragen, die sich 4 Millionen Pflegebedürftige und mehr doppelt so viele Angehörige stellen. Fast alle Menschen in Deutschland kennen eine oder mehrere Personen, die pflegebedürftig sind.
Der Humanitas Pflegedienst und die Humanitas Tagespflege erklären in einer Serie zum Sammeln und Abheften, was man im Bedarfsfall tun kann und welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. In Zusammenarbeit mit der Linus Wittich Medien KG und dem Online-Portal nh24 entsteht auf diese Weise eine Übersicht über alles, was wichtig, sinnvoll und nötig ist, von der Vorbereitung über die Antragstellung, bis zur Wahl der richtigen Leistungsvarianten.
3. Pflegegrad / Grundpflege / Behandlungspflege
Damit pflegebedürftigen Menschen genau die Leistungen erhalten, die sie benötigen, um möglichst umfassend versorgt zu werden, unterscheidet die Pflegeversicherung fünf Pflegegrade. Sie bestimmen über den Umfang dessen, was die Pflegeversicherung im Rahmen der sogenannten Grundpflege bezahlt. Grundsätzlich gilt, dass die Pflegeversicherung nicht alles bezahlen muss, denn für einen Teil der Leistungen ist auch die Krankenkasse zuständig. Medikamentengaben zum Beispiel, die Übernahme von Transportkosten, wenn ab Pflegegrad 3 die Mobilität eingeschränkt ist oder Leistungen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Bei Leistungen der Krankenversicherung spricht man von Behandlungspflege.
Bei Pflegegrad 1 liegen nur leichte Einschränkungen in Selbstständigkeit und Fähigkeiten vor. Bei relativ geringem Pflegebedarf können Leistungen sein: Beratung, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Pflegekurse für Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfer. In höheren Stufen steigen Pflegebedarf und Leistungen synchron. Pflegegrad 5 bedeutet, dass pflegebedürftige Personen kaum in der Lage sind, sich eigenständig zu versorgen. Schwerste Einschränkungen liegen vor.
Alle gesetzlich und privat Krankenversicherten sind automatisch pflegeversichert. Bei der Krankenkasse/Pflegekasse oder privaten Versicherung muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Die gesetzliche Versicherung beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), die private Versicherung den Gutachterdienst Medicproof, um eine Pflegebedürftigkeit zu bewerten. Ist Pflegebedürftigkeit festgestellt, können die Betroffenen einen Pflegedienst beauftragen, sich durch Angehörige pflegen lassen oder eine Kombination aus beidem organisieren. Ganz ohne Zuzahlungen geht es schon aufgrund der vorgeschriebenen Investitions- und Ausbildungsbeiträge nicht. Selbstverständlich hilft Humanitas bei der Antragstellung. Im nächsten Humanitas Pflegeratgeber: wie bereitet man sich auf Begutachtungen vor?
Pflegedienst und Tagespflege Humanitas
So viel Hilfe wie nötig, so viel Eigenständigkeit wie möglich, so lautet das Prinzip von Humanitas, der Pflegedienst und die Tagespflege, die näher an den Menschen sein will. Das praktiziert das Ehepaar Tietzmann seit dem Jahr 2000, also schon über 20 Jahre. Humanitas ist seitdem nie stehen geblieben, sondern hat stets Wege gefunden, um das Leben im Alter so selbstbestimmt, würde- und respektvoll wie möglich zu gestalten. (pm | rs)
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