Winterdienst für Grundstückseigentümer
BAUNATAL. Zur großen Freude vieler Winterliebhaber hat es in den vergangenen Wochen geschneit. Doch wenn die Landschaften mit einer weißen Schicht überzogen sind, müssen Eigentümer dafür sorgen, dass die Benutzung des Gehweges am Grundstück für Passanten nicht zur Schlitterpartie wird.
Denn bei Eis und Schnee haben Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung auch für den Winterdienst bestimmte Verpflichtungen, die im eigenen und im Interesse der Mitbürger gewissenhaft erfüllt werden sollten.
Gehweg muss von Schnee und Eis befreit werden
Grundsätzlich ist jeder für den an seinem Grundstück vorhandenen Gehweg verantwortlich. Sind keine Gehwege vorhanden, muss ein Stück der Straße gereinigt werden, die von den Fußgängern genutzt werden kann.
Schnee und entstandene Glätte müssen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sofort beseitigt werden, wenn es aufgehört hat zu schneien bzw. zu regnen (überfrierende Glätte).
Grundsätzlich muss zum Streuen Granulat oder sonstiges abstumpfendes Material verwendet werden. Eine Ausnahme stellen besonders gefährliche Stellen wie Gefällstrecken, Bushaltestellen, Treppen, Unterführungen, Brücken oder Stellen mit langanhaltender Eisbildung dar, hier darf Streusalz verwendet werden.
Hat eine Straße nur einen einseitigen Gehweg, müssen die Eigentümer beider Seiten im jährlichen Wechsel reinigen. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer – wie es in diesem Jahr der Fall ist – die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Schnee und Eis bitte nicht auf die Straße werfen und so lagern, dass der Auto- und auch Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird.
Wenn es taut, müssen die Rückstände von Streumitteln beseitigt werden.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst unter: Tel. 05 61/4992-381, 4992-378 oder 4992-379. (bn)
Bild: Gehwege am Grundstück müssen vom Eigentümer von Schnee und Eis befreit werden. ©Foto: pm|Pixabay
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