Zunächst 10.000 Impfdosen für Hessen
SCHWALMSTADT. Nach Angaben des Bundes werden am Samstag (26. Dezember) zunächst 10.000 Impfdosen an die Länder ausgeliefert, sodass am 27. Dezember die ersten Impfungen erfolgen können, teilt ein Sprecher des Landes Hessen am Dienstag mit.
Aufgrund der erforderlichen Zweitimpfungen, verteilt das Land Hessen zunächst nur die Hälfte des Impfstoffs an die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die übrigen 5.000 Dosen werden sicher zwischengelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung sicherstellen zu können. Es handelt sich bei dieser Vorgehensweise um ein bundesweit einheitliches Verfahren. Die Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, dass noch in diesem Jahr weitere Lieferungen des Impfstoffs die Länder erreichen werden. Es handelt sich hierbei um eine Größenordnung für Hessen von weiteren fast 100.000 Impfdosen.
Abhängig von der Impfstoff-Zufuhr: Drei Phasen der ersten Impfungen
Sobald Impfstoffe in ausreichendem Maß vorhanden sind und ein Großteil in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern geimpft wurde, werden in der nächsten Phase sechs zentrale Impfstellen in Hessen öffnen können. Diese Regional-Impfzentren werden in den hessischen Zentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt sein (Grafik). Diese sechs der insgesamt 28 Impfzentren übernehmen die Schutzimpfung für die eigene Gebietskörperschaft und die umliegenden Kreise entsprechend der Krankenhaus-Versorgungsgebiete. Abhängig von einer stetigen Zufuhr an hinreichend Impfstoff können dann schrittweise die weiteren 22 hessischen Impfzentren hochgefahren und geöffnet werden. Wenn alle 28 Impfzentren unter Volllast betrieben werden, können täglich etwa 30.000 Corona-Schutzimpfungen in Hessen erfolgen. Dieses Ziel ist perspektivisch erst erreichbar, sobald ein Zufluss entsprechender Mengen an Vakzinen stetig und planbar sichergestellt ist.
Öffnung der Impfzentren beginnt – Anmeldung für persönlichen Impftermin
Personen, die laut Impfverordnung des Bundes in die höchste Priorität fallen (§ 2 ImpfVO), haben ab der Öffnung der ersten sechs Regional-Impfzentren die Möglichkeit, ihren persönlichen Impftermin über eine bundesweit einheitliche Hotline sowie ein Anmeldeportal im Internet zu vereinbaren. Hotline und Online-Anmelde-Portal werden vom Bund einheitlich für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Länder kümmern sich jeweils im Hintergrund der bundesweit einheitlichen Hotline und Anmeldemaske um die konkrete Terminvergabe.
Neben den bereits mobil erfolgenden Personengruppen zählen zur höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen die Mitarbeiter der Rettungsdienste und der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen ab dem 80. Lebensjahr, die nicht bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durch die mobilen Teams geimpft wurden. Insgesamt zählt die erste Gruppe nach der Impfverordnung des Bundes in Hessen rund 567.000 Menschen.
Mit der weiteren Verfügbarkeit an Impfstoff wird sukzessive auch eine Anmeldung zur Schutzimpfung für die weiteren prioritär zu impfenden Personengruppen möglich sein. Hessen wird dabei der in der Impfverordnung des Bundes ausgegebenen Priorisierung folgen.
Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter und Bewohner)
- Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind. (pm)
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2 Kommentare
Interessant wird es wie die Daten an die Verteilcenter gelangen. Wie wird das bewertet und wie ist die Reihenfolge? Beispielsweise wer entscheidet die Reihnefolge, ob eine Impfkandidat mit 75 Jahren, der als Diabetiker Darmkrebs hat, vor einem 78 Jährigen mit behandeltem Schlaganfall und Herzschrittmacher kommt? Chronisch krank ist ein sehr weitgefasster Begriff. Manch einer kann sich gar nicht anstellen, weil die Impfzentren meist außerhalb von Wohngebieten sind. Werden die Kandidaten angeschrieben, muss man sich anmelden, wenn man geimpft werden will? Wen jemand nicht geimpft werden will, muss er sich dann melden, um einen anderen Impfkandidaten vorzuziehen? Da ist vieles noch nicht gelöst , was man bis zur Zulassung der Impfstoffe hätte klären können. Wenn für den SEK das Impfzentrum in Fritzlar ist, wie kommt der 75 Jährige aus Loshausen, ohne eigenes Auto dort hin, wie lange muss er warten, muss er sich ein Lunchpaket mitbringen? Man kann mit 61 bereits einige Vorerkrankungen haben und damit würde sie/er den Schutz dringender benötigen als eine fitte Mitsiebzigerin.
Mit diesen „Mü-Einheiten“ sollten all diejenigen geimpft werden, die alte Menschen um ihr Geld bringen, die Polizei bespucken, die Sanis angehen und zuletzt wenn noch Übungsstoff übrig ist, die Freunde des Danni. Dann abwarten ob sie noch „rundlaufen“ (Sarkasmus aus).
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