Anzeige: Der Humanitas Pflegeratgeber – Teil 2
NEUKIRCHEN. Der Humanitas Pflegedienst und die Humanitas Tagespflege erklären in einer Serie zum Sammeln, ausdrucken, liken oder abheften, was man im Bedarfsfall tun kann und welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. Das Thema heute: Pflegebedürftigkeit.
Was heißt pflegebedürftig?
Alle Menschen zahlen in eine Pflegeversicherung ein und alle Menschen haben bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen! Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) erklärt, wer pflegebedürftig ist:
Wessen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mehr als 6 Monate – gesundheitlich bedingt – beeinträchtigt sind, hat dann Anspruch auf Leistungen, wenn deshalb Hilfe durch andere Personen nötig ist. Entscheidend ist, dass körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen genauer gesagt gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.
Kurz gesagt: Wer zur Bewältigung des Alltags nicht mehr allein in der Lage ist, darf auf Hilfe hoffen. Ob und wie viel, das entscheidet der gemeinsame „Medizinische Dienst“ der Pflegekassen. Er begutachtet dazu pflegefachlich Kriterien in folgenden Bereichen:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (unter anderem Körperpflege, An- und Auskleiden, Hauswirtschaft)
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (beispielsweise Arztbesuche, Arzneimitteleinnahme, Diät
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Pflege ist übrigens keine Frage des Alters. Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist andauernde oder vorübergehende Pflegebedürftigkeit auch in jungen Jahren schon Thema. 4 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig genauer gesagt bekommen Leistungen von der Pflegeversicherung. Das sind 5 Prozent der Bevölkerung.
Das weiß kaum jemand besser als Susanne und Stefan Tietzmann von Humanitas in Neukirchen, die in allen Fragen der Pflege – unabhängig von einem möglichen Pflegevertrag – beraten. Zögern Sie nicht, anzurufen, eine E-Mail zu schreiben, ein WhatsApp-Nachricht zu schicken oder ganz klassisch einen Brief zu formulieren.
Das Thema im nächsten Pflegeratgeber: Alles zum „Pflegegrad“
Pflegedienst und Tagespflege Humanitas
So viel Hilfe wie nötig, so viel Eigenständigkeit wie möglich, so lautet das Prinzip von Humanitas, der Pflegedienst und die Tagespflege, die näher an den Menschen sein will. Das praktiziert das Ehepaar Tietzmann seit dem Jahr 2000, also schon über 20 Jahre. Humanitas ist seitdem nie stehen geblieben, sondern hat stets Wege gefunden, um das Leben im Alter so selbstbestimmt, würde- und respektvoll wie möglich zu gestalten.
Hintergrund: Pflegeratgeber
Ambulant pflegen und gepflegt werden. Wie geht das? Wann geht das? Wie lange geht das? Wie geht das in Zeiten von Corona? In welchem Alter geht das? Viele Fragen, die sich 4 Millionen Pflegebedürftige und mehr als doppelt so viele Angehörige stellen. Fast alle Menschen in Deutschland kennen eine oder mehrere Personen, die pflegebedürftig sind. In Zusammenarbeit mit der Linus Wittich Medien KG und dem Online-Portal nh24 entsteht hier eine Übersicht über alles, was wichtig, sinnvoll und nötig ist, von der Vorbereitung über die Antragstellung, bis zur Wahl der richtigen Leistungsvarianten. Den Pflegeratgeber gibt es zum Ausschneiden und Sammeln in der aktuellen Print-Ausgabe des Knüll-Schwalm-Boten. (pm | rs)
Mehr Informationen direkt bei HUMANITAS
HIER finden Sie Teil 1 des Pflegeratgebers
1 Kommentar
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für diese „Serien“ an „Informationen“.
Natürlich berät Sie auch jeder andere Pflegedienst in Ihrer Region und selbstverständlich auch ihre Gesundheitskasse.
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