FULDA. Im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses in Fulda ist am Montag eine Frau (35) getötet worden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass sie ihr Ex-Freund (30) im Bereich des Halses vermutlich mit einem Messer tödlich verletzte. Der Tatverdächtige konnte nach kurzer Flucht in Fulda festgenommen werden.
„Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürften die Hintergründe der Tat in Zusammenhang mit der zurückliegenden Trennung stehen“, so ein Polizeisprecher.
Ein Richter erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Der Mann sitzt in einer Justizvollzugsanstalt. (wal)
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22 Kommentare
@Andi und Hammerstiel, ihr spreche euch nur so an, wie ihr es verdient. Mit NULL Respekt oder Achtung. Ich bin viel zu lang höflich geblieben und das hat keiner von euch verdient und dabei bleibe ich. Ändern könnt ihr eh nichts daran, denn es geht hier um ein Opfer und nicht um eure dämliche Einlassung oder eure Befindlichkeit , gilt auch für Trottel Frank. Der hat genau diese Gewalt im letzten thread permanent in Frage gestellt und als Erfindung dargestellt hat. Schönen Abend von der „linksgrünversifften männerhassenden blinden Emanze“ um es in eurem Sprachgebrauch zu sagen.
EOWYN wir bleiben bei sie, ich habe ihnen nicht das du angeboten!
MUFASA es gab in der Vergangenheit einige Tathergänge , die sich genau so ereignet haben . Oder sind Ermittlungen der Polizei mit diesem Ergebnis auch Unsinn ?
Welchen Teil von „das ist der Polizeibericht“ verstehst du eigentlich nicht? Die Polizei und der Richter hat Haftbefehl zu einem mutmasslichen Totschlag erlassen. Jetzt ermittelt die Polizei und Staatsanwaltschaft um entsprechende Anklage zu erheben, erst dann bekommst du endlich deine Mutmassung bestätigt oder auch nicht, interessiert aber nicht
Ist es keine Heimtücke, mit einer Waffe auf jemanden zu warten ? Na dann hat er das Messer wohl zum Currywurst schneiden mitgebracht
Wie ich bereits geschrieben habe, sollte man mit Mutmaßungen zum Tathergang vorsichtig sein und die Ermittlungen der Polizei sowie Staatsanwaltschaft abwarten. Dieser sehr kurze Bericht bietet keinerlei Anhaltspunkte, um auch nur ansatzweise den Ablauf der Tat nachzubilden. Alles was Sie hier schreiben, entspringt letztlich Ihrer – insbesondere durch das Fernseh geprägten – Fantasie. Vielleicht sollten Sie auch weniger die Bild-Zeitung lesen… Von einem „Ehrenmord“ zu sprechen, ohne die Hintergründe der Tat zu kennen, das kennt man sonst nur von diesem Schierblatt. Und nur weil ein Messer zur Tat eingesetzt wurde, heißt das nicht, dass es sich um einen Heimtückemord handelt. Aber glücklicherweise müssen Sie das nicht (be)urteilen…
Ach @Andichy, da packt er doch gleich wieder das große Besteck aus. Ehrenmord, wie kommen Sie darauf. Limburg war auch keiner, sondern ein grausamer Mord aus niederen Beweggründen. Da hat das Gericht auch die besondere Schwere der Tat festgestellt.
Es gibt Menschen, die könne keine Zurückweisung ertragen. Einige bringen sogar ihre Kinder auch gleich mit um. Also hör auf damit dein Hauptthema, Hetze, hier anzubringen.
Genau das wolltest du loswerden, du rechter Hetzer. Der angebliche „Ehrenmord“ ist keiner, sondern ? Schwätzer…
unser werter herr ANDI ist auch so ein fachmann für jura,könnte eine kanzlei mit dem hammerstiel eröffnen. 🙁
omg,den hammerstiehl möchte ich nicht wirklich als rechtsberater oder gar anwalt haben,da hätte man schon gleich verloren.
MUFASA Mord ist ein gezielter Vorsatz und Totschlag ist ein Ereignis im Effekt . Wenn man Jemanden mit einem Messer angreift, ist dies ein gezielter Vorsatz und somit der Tatbestand des Mordes oder versuchten Mordes erfüllt.
Hammerstiel lassen sie sich von einem Anwalt beraten. Beim Totschlag kommt es nicht auf die Art der Waffe an, sondern ob alle Mordmerkmale (Heimtücke, Verdeckung Straftat usw.) ausgeschlossen werden können, wenn das so ist, dann ist es Totschlag. Wollen Sie wieder latent Messer mit Migration verbinden, Sie sind zu lange im AFD- Versuchlabor gewesen!
HAMMERSTIEL Du unterliegst leider einem bekannten Irrtum. Mord und Totschlag unterscheiden sich nicht dadurch, dass eine Tat vorsätzlich und die andere im Affekt begangen wird. Bei beiden Taten handelt es sich um Vorsatztaten und der Taterfolg setzt den Tod eines anderen Menschen voraus. Der Mord (§ 211 StGB) unterscheidet sich allerdings vom Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale. Diese knüpfen entweder an subjektive Elemente an, also wenn der Täter bspw. aus Habgier (= das bewusste Gewinnstreben um jeden Preis) oder Mordlust handelt, oder an objektive, wenn etwa wenn die Tötung grausam (=wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt) oder heimtückisch (= Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers) begangen wird.
Der Begriff „Tötungsdelikt“ ist ein allgemeiner. Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Tötungsdelikte, u.a. den Mord (§ 211 StGB), den Totschlag (§ 212 StGB), die fahrlässige Tötung (§ 222) oder auch das Töten auf Verlangen (§ 216 StGB). Es gibt zudem Delikte die an eine Todesfolge anknüpfen wie bspw. die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder der Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Bevor hier die selbst ernannten Hobby-Juristen einen bisher ungeklärten Tathergang beurteilen und ihre „Einschätzung“ abgeben, sollten sie lieber die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden abwarten. Aber die meisten Leser hier haben zum Glück gleich mehrere Abschlüsse in den Rechts-, Wirtschafts-, Politikwissenschaften sowie Medizin, BWL und vielem mehr, sodass sie wissen wovon sie schreiben.
@ NUR MAL SO wenn Jemand mit einer Waffe auf einen Anderen wartet, wie speziell in diesem Fall und auch nicht abgeneigt ist, sie einzusetzen , ist es ganz klar eine Tötungsabsicht und somit mit Mord zu werten.
Bitte erklären Sie mir den Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Ich bin gespannt…
@ Hammerstiel
Ihre juristischen Fachkenntnisse in Ehren, aber wo sehen Sie die Heimtücke, die Verschleierung, um nur die beiden Merkmal zu nennen. Der hat Täter hat vermutlich erst mit der Frau gesprochen und nicht das erreicht, was er sich vorgestellt hatte. Dann hat er aus Wut oder aus Scham ein Messer gezückt und zugestochen. Andere Männer hätten um sich geschlagen, oder sonst wie reagiert. Heimtücke ist so etwas wie hinterhältig und Verschleierung ist etwas wie heimlich, also nicht auf offener Straße oder im Hof des Wohnhauses. Gestern lief in der ARD ein Dreiteiler über einen Mord der erst nach über 20 Jahren aufgeklärt wurde, weil die Leiche erst nach dieser Zeit gefunden wurde. Dieser Tatsachenfall hat klar die Merkmale für Mord erfüllt.
Ein Messermord wird als Totschlag angesehen? Ist es wieder so abgelaufen wie ich vermute ?
@ Hammerstiel
wir hatten hier schon öfter über dieses Thema diskutiert. Da könnte es ihnen vielleicht helfen, wenn Sie sich mal die Umstände verinnerlichen, wann ein Tötungsdelikt als Mord oder als Totschlag definiert wird.
Lieber Herr Gnau,
1. Zur Heimtücke: Die juristische Definition der Heimtücke hatte ich bereits gegeben. Aber nochmal zur Wiederholung: Heimtückisch tötet, wer bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer sich im Zeitpunkt der Tat keines Angriffes versieht. Wehrlos ist, wer aufgrund seiner Arglosigkeit zu Verteidigungshandlung nicht im Stande ist. Auch hierzu ist der bisher dargestellte Sachverhalt nicht ausreichend, um dies beurteilen zu können.
2. Zur Verschleierung: Sie meinen wahrscheinlich das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Diese ist gegeben wenn der Täter jemanden tötet, um eine ANDERE begangene Tat zu verdecken, um sich also der Strafverfolgung zu entziehen. Auch hier lässt der Sachverhalt keine Schlüsse zu.
Sie sollten lieber weiter Krimis schauen oder lesen statt Vermutungen („… vermutlich …“) in den Raum zu stellen. Das Strafrecht beruht nicht auf Vermutungen und solange nicht zweifelsfrei die Schuld des Tatverdächtigen festgestellt würde, gilt die Unschuldsvermutung.
@ Mustafa.
Mal ehrlich, Herr Mustafa, ich habe es schon immer geahnt, Sie sollten ruhig offen spielen, ich bin ganz bei Ihnen. Sie sind offensichtlich der Fachmann und ich der juristische Laie, deswegen lese ich gerne die Spiegel Kolumne von Thomas Fischer, aber leider bleibt zu wenig hängen. Ich schreibe gerne Krimis für Kinder, ohne den Anspruch auf juristische Aussagekraft. Kindern ist Strafrecht zu trocken, da vergeht die Lust Krimis zu lesen, schon nach wenigen Seiten.
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