HOMBERG/EFZE|FRITZLAR. Seit letzter Woche Freitag sind im Honberger Landratsamt über 200 Rückmeldungen für das zentrale Corona-Impfzentrum an der Fritzlarer Georg-Friedrich-Kaserne in Fritzlar eingegangen. Dennoch hofft der Landkreis auf weitere Bewerber aus relevanten Berufsgruppen.
„Wir brauchen einen langen Atem in den kommenden Monaten“, sagt Landrat Winfried Becker.
Gesucht werden
- Ärztinnen und Ärzte,
- Medizinisch Fachangestellte oder Arzthelfer/innen (MTA),
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,
- Apotheker/innen,
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA),
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA),
- Medizinisch-technische Laborassistentinnen und -assistenten (MTLA)
- und Studierende der Humanmedizin.
Bewerbungen sind über das Bewerbungsformular auf der Internetseite www.schwalm-eder-kreis.de möglich. Weitere Informationen gibt es auch unter Tel. 05681 775-124 oder impfzentrum@schwalm-eder-kreis.de .
Zudem gelten seit Dienstag im Schwalm-Eder-Kreis neue Regeln in der Pandemiebekämpfung:
Wie bereits in den vorangegangenen Allgemeinverfügungen weitet der Schwalm-Eder-Kreis die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegenüber den Landesverordnungen auch in der Verfügung vom 01. Dezember 2020 aus. Über die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) hinaus gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- für Personal während der gesamten Dauer des Aufenthalts hinter Lebensmitteltheken, in denen unverpackte Lebensmittel ausliegen – auch wenn anderweitige Trennvorrichten vorhanden sind,
- für Patientinnen und Patienten beim Transport zu und innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens,
- im unmittelbaren Bereich, sogenannten „Übergabezonen“, vor Schulen, Sporthallen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestätten und Kinderhorten,
- bei allen Krankenfahrten, auch wenn die Personen im Fahrzeug nicht mehr als zwei Hausständen angehören,
- für in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätige Personen mit Ausnahme der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten.
Für Kinder in Grundschulklassen und Vorlaufkursen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Präsenzunterricht im Klassenverband empfohlen. Die Empfehlung gilt ebenso in Kinderhorten sowie vor- und nachschulischen Betreuungsangeboten, in denen Grundschulkinder nicht im gewohnten Klassenverband betreut werden.
Regelungen für Kindertageseinrichtungen im Schwalm-Eder-Kreis
Über die Landesverordnungen hinaus dürfen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte nur von dort angemeldeten Kindern und dort tätigen Personen betreten werden. Auch die Begleitpersonen der Kinder dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Ausnahmen können im Einzelfall von den Einrichtungsleitungen beschlossen werden. Darüber hinaus dürfen Handwerkerinnen und Handwerker oder andere externe Dienstleister wie Reinigungskräfte für notwendige Arbeiten am und im Gebäude die Einrichtungen betreten. Generell nicht betreten werden dürfen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte im Schwalm-Eder-Kreis, solange Angehörige des gleichen Hausstandes sich in Quarantäne oder Isolation aufgrund einer möglichen oder einer nachgewiesenen Corona-Infektion befinden oder das Ergebnis eines Corona-Tests noch aussteht. (wal/pm)
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