Gremien wollen Leistungen europäischer Frauen würdigen
GUDENSBERG. Wie sollen die Straßen im neuen Baugebiet Gudensberg Süd genannt werden? Die Stadt möchte die Namen im Rahmen eines Wettbewerbes vergeben, an dem sich die Bürger/innen beteiligen können. Gesucht sind Straßennamen, die die Verdienste von europäischen Frauen würdigen.
Leistung von Frauen soll sichtbar werden
Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen hat eine symbolische Bedeutung und eine identitätsstiftende Wirkung. Straßennamen können Werte ausdrücken, regionale Bezüge herstellen, geschichtliche Ereignisse würdigen oder Persönlichkeiten aufgrund ihrer Leistungen ehren. In Gudensberg gibt es noch keine Straße, die nach einer Frau benannt wurde. Das soll sich nun ändern: Die Straßen im Neubaugebiet „Auf dem Lerchsfeld“ sollen nach Frauen benannt werden, die im europäischen Rahmen bleibende Verdienste erworben haben. Die Personen, deren Wirken gewürdigt werden soll, sollen durch einen Wettbewerb ermittelt werden, an dem sich alle Gudensberger Bürger/innen beteiligen können.
Wettbewerb startet am 30. November – Bürger/innen sind gefragt
Der Wettbewerb startet am 30. November und endet am 31.12.2020. Dann können Namensvorschläge mit einer kurzen Begründung als Brief oder E-Mail mithilfe eines Teilnahmeformulars eingereicht werden (kultur@stadt-gudensberg.de). Vorschlagsberechtigt sind alle Gudensberger Bürger/innen und Kinder sowie Interessenten für einen Bauplatz im Neubaugebiet. Daneben sollen Straßen auch nach den Gudensberger Partnerstädten oder mit Bezug auf sie benannt werden. Gesetzt ist jeweils eine Frau als Namensträgerin aus Polen und der Ukraine, wo die Partnerstädte der Stadt Gudensberg liegen. Diese beiden Namensvorschläge werden zusätzlich durch die Verwaltungen der Partnerstädte geprüft, um eine Fehlauswahl zu vermeiden. Durch diese Überlegungen soll ein Gudensberger „Europaviertel“ entstehen.
Kriterien für Namensvorschläge
- Es muss sich um eine Frau handeln
- Sie muss aus einem europäischen Staat stammen oder überwiegend in einem solchen gewirkt haben
- Sie muss bereits verstorben sein
- Sie muss auf wissenschaftlichem, politischem, sportlichem, gesellschaftlichem oder künstlerischem Gebiet ehrungswürdige Leistungen erbracht haben. Ihr Leben und ihre Leistungen müssen unserer freiheitlich-demokratischem Grundordnung entsprechen
Als europäischer Staat werden dabei sowohl Mitgliedsstaaten als auch Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union und historische Staaten verstanden. Grundvoraussetzung ist ihre Verortung auf dem Erdteil Europa.
Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung bewertet und ein Beschlussvorschlag erstellt. Die Auswahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung. Gewinner des Wettbewerbs sind diejenigen Gudensberg/innen, deren Vorschläge zu Straßennamen führen. Sie werden zur offiziellen Einweihung der Straßen eingeladen und enthüllen gemeinsam das Straßenschild mit ihrem Namensvorschlag. (pm)