Gudensberg führt gesplittete Abwassergebühr ein – Mehr Abgabengerechtigkeit
GUDENSBERG. Ab dem 1. Januar 2021 wird auch in Gudensberg die Abwassergebühr gesplittet nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser berechnet. Die Satzungsänderung, die dafür notwendig ist, wurde am 26. November durch die Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedet.
Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig eine gerechtere Gebührenabrechnung und führt in vielen Fällen zu einer Ersparnis für die Grundstückseigentümer. Die mit den neuen Gebühren erzielten Einnahmen bleiben etwa gleich hoch.
Im Kreisvergleich niedrigste Abwassergebühren
„Keine Kommune im Schwalm-Eder-Kreis liegt günstiger als Gudensberg, weder bei der Schmutzwassergebühr, noch bei der Niederschlagswassergebühr. Selbst die Abstände zur zweitniedrigsten Kommune sind erheblich“ sagt Bürgermeister Frank Börner.
Profitieren werden die Bewohner der Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Mehrbelastungen kommen auf die Eigentümer großer versiegelter Flächen zu“, erläutert der Rathauschef.
Wirtschaftliches Kanalnetz
Diese bürgerfreundliche Gebührengestaltung führt Börner vor allem auf zwei Faktoren zurück: „Mit etwa 70 km städtischem Kanalnetz liegen wir im Vergleich zu anderen Kommunen mit der gleichen Einwohnerstärke sehr viel günstiger. Die hohe Kanaldichte sorgt für eine enorme Wirtschaftlichkeit“, sagt Börner. Außerdem seien alle städtischen Kanäle zu einer Zeit saniert worden, als es hohe Landeszuschüsse gab. Die damals verwendeten Kunststoffrohre mit Stecksystem konnten äußerst kostengünstig verbaut werden.
Erfolgsmodell Abwasserverband
Noch wichtiger für die niedrige Gebühr sei das Modell der interkommunalen Zusammenarbeit im Abwasserverband Mittleres Emstal: „Mit dem Bau einer zentralen Kläranlage an der Ems und der dazu erforderlichen Verlegung von Kanalsammlern haben die beteiligten Städte Fritzlar, Gudensberg und Niedenstein bereits bei der Gründung in 1978 Weitsicht bewiesen. Die Kläranlage hat eine optimale Größenordnung und liegt an einem idealen Ort, daher können die Abwässer der meisten Stadtteile im freien Gefälle der Kläranlage zugeführt werden“, erklärt der Bürgermeister, der auch den Verband als Vorsteher leitet.
Mit der 2005 gebauten Klärschlammvererdungsanlage könne der Verband zudem weitere Kosteneinsparungen erzielen, da das innovative und umweltschonende Verfahren Energie- und Klärschlammentsorgungskosten vermeide. Der Verband habe bis 2019 alle Darlehen getilgt und arbeite nun schuldenfrei. Trotz günstiger Verbandsumlage investiere der Abwasserverband konsequent in Unterhaltung und neue Technologien.
Die neuen Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr
- 1,49 €/qbm vom 01.01.2021 bis 31.12.2022
- 1,54 €/qbm vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Im Kreisdurchschnitt liegt sie gegenwärtig bei 3,66 €/qbm
Niederschlagswassergebühr
- 0,22 €/qm vom 01.01.2021 bis 31.12.2022
- 0,23 €/qm vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Der Kreisdurchschnitt beträgt hier 0,52 €/qm
Hintergrund: Was ist die Gesplittete Abwassergebühr?
Bisher wurde die Abwassergebühr auf alleiniger Grundlage des Trinkwasserverbrauchs berechnet. Dies ist wegen einiger Grundsatzurteile der Verwaltungsgerichte nicht mehr zulässig, da dieser Maßstab von den Gerichten als nicht verbrauchsgerecht angesehen wird. Die Kommunen als Betreiber der Abwasserentsorgungsanlagen müssen daher einen neuen, gerechteren Maßstab einführen. Dem kommt die Stadt Gudensberg durch die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr nach.
Mit der Einführung der gesplitteten Gebühr ist allerdings keine Gebührenerhöhung durch die Hintertür verbunden, denn die öffentlichen Betreiber dürfen nach dem Kostendeckungsprinzip nicht mehr Gebühren einnehmen, als sie zur Deckung der entstehenden Kosten benötigen.
Grundlage der Berechnung für den Schmutzwasseranteil ist der Trinkwasserbezug. Der Gebührenanteil, der auf das Niederschlagswasser entfällt, wird nach der befestigten Grundstücksfläche berechnet. Die Besonderheit hierbei ist das gewählte Verfahren – die Bildung eines Grundstücksabflussbeiwertes. Dieses Verfahren vereinfacht die Berechnung und spart somit Kosten.
In den vergangenen Monaten fanden Berechnungen für jedes einzelne gebührenpflichtige Grundstück in Gudensberg statt. Die Grundstückseigentümer wurden über die Berechnungsgrundlagen ihres Grundstückes informiert. Viele von ihnen ließen während der angebotenen Sprechstunden informieren und beraten. (pm)
Ausführliche Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr gibt es unter www.gudensberg.de.