HOMBERG/EFZE. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 97,22 befindet sich auch der Schwalm-Eder-Kreis seit dem Wochenende in der höchsten Warnstufe des hessischen Eskalationskonzepts (dunkelrot).
Im Schwalm-Eder-Kreis wurden bislang 1.052 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Bislang starben 40 Patienten, bei denen das Virus nachgewiesen wurde.
Aktuell infizierte Menschen in den Altkreisen
- Fritzlar-Homberg: 126
- Melsungen: 49
- Ziegenhain: 92
Daten: Schwalm-Eder-Kreis vom 02.11.2020, 14:30 Uhr.
Auf das rasant ansteigende Infektionsgeschehen hat das Land Hessen mit einer neuen landesweiten Verordnung reagiert. Seit Montag gelten deutlich verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Was das für die Bürgerinnen und Bürger des Schwalm-Eder-Kreises bedeutet, beantwortet Dr. Ulrich Klinge, Leiter des Gesundheitsamts.
Welche Quarantäne-Regelungen gelten für eine positiv getestete Person?
Nach Erhalt eines positiven Testergebnisses muss das Gesundheitsamt von der betroffenen Person darüber informiert werden. Mit dem Erhalt des Ergebnisses gilt unverzüglich die häusliche Isolation für insgesamt 14 Tage, die unbedingt einzuhalten ist. Wer dagegen verstößt, verhält sich nicht nur rücksichtslos und stellt eine Gefahr für alle Kontaktpersonen dar. Ein Verstoß gegen die Quarantäneanordnung kann die betreffende Person auch teuer zu stehen kommen. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Zudem können weitergehende Strafen folgen. Unabhängig davon kann ich nur an die Solidarität und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appellieren, sich an die geltenden Anordnungen zu halten.
Was gilt für Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben?
Für Personen, die mit einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person in einem Hausstand leben, gilt automatisch häusliche Quarantäne. Wichtig ist: Diese Personen erhalten keinen gesonderten Bescheid. Die häusliche Quarantäne gilt mit der Übermittlung des positiven Testergebnisses der im Hausstand lebenden Person ebenfalls für 14 Tage. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle im Hausstand lebenden Personen auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Eine Testung erfolgt erst, wenn typische Symptome einer Infektion wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten. Dann muss jedoch umgehend das Gesundheitsamt informiert werden.
Für die häusliche Quarantäne dieser im Hausstand lebenden Personen gelten aber auch Ausnahmen. So muss es selbstverständlich weiter möglich sein, dass sich der betroffene Hausstand mit Dingen des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln versorgt. Einkaufen ist also erlaubt; natürlich nur unter Beachtung der aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Dazu zählt auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hier ist zu beachten, dass diese Bedeckungen am Gesicht anliegen und Mund sowie Nase umschließen müssen. Plastikvisiere und Motorradhelme gelten nicht als Mund-Nasen-Bedeckung.
Welche Verhaltensregeln sollten in der häuslichen Quarantäne beachtet werden?
Wer mit SARS-CoV-2 infiziert ist und nicht alleine lebt, sollte sich unbedingt an gewisse Verhaltensregeln halten, auch wenn sich der gesamte Hausstand in Quarantäne befindet. Zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Virus sollten sich Infizierte nach Möglichkeit in anderen Räumen aufhalten, als der restliche Hausstand. Gemeinsame Mahlzeiten sollten vermieden werden. Ist es aus irgendeinem Grund nicht möglich, sich getrennten Räumen aufzuhalten, sollte auch in den eigenen vier Wänden ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und regelmäßig gelüftet werden.
Die konsolidierte Lesefassung (Stand: 1. November 2020) der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de nachzulesen. (pm)
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4 Kommentare
Hatte der SEK nicht schon in der ersten Welle erheblich mehr Tote als die anderen ländlichen Landkreise. Das hatte wohl auch mit Klugheit zu tun?
Mensch Fritz der war gut
…weil hier die klügsten Menschen leben.
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