TREYSA. Die Hephata Diakonie unterstützt eine Kampagne der Bildungsstätte Anne Frank und des „ADiBe-Netzwerk Hessen“ für ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz (LADG).
Das LADG könne Betroffenen die Chance auf Schadensersatz und Entschädigung auch in solchen Fällen ermöglichen, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht abgedeckt seien. „Unser Beratungsteam erhält immer wieder Anfragen von Menschen, die in der Schule, auf Behörden, durch die Polizei oder Justiz Diskriminierung erlebt haben. Ihre Erfahrungen und das daraus leider oft erwachsende Misstrauen in staatliche Institutionen spiegelt sich auch in den breiten Protesten gegen polizeilichen Rassismus, die wir in den vergangenen Monaten erlebt haben. Es braucht dringend rechtliche Möglichkeiten, sich gegen diese institutionellen Formen der Diskriminierung zur Wehr zu setzen“, sagt Dr. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank
Die Bildungsstätte Anne Frank ist ein Zentrum für politische Bildung und Beratung in Hessen mit Standorten in Frankfurt/Main und Kassel. Sie will gegen Antisemitismus, Rassismus und verschiedene Formen von Diskriminierung sensibilisieren und tritt für eine offene und demokratische Gesellschaft ein. Im „ADiBe-Netzwerk Hessen“ sind unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen, die Lebenshilfe Hessen, die Aids-Hilfe Kassel, der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) und der Hessische Flüchtlingsrat vertreten.
Das LADG würde die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankerten Diskriminierungsmerkmale erweitern. Betroffenen Menschen solle so größerer Schutz vor Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, sowie des sozialen Status geboten werden.Konkret könnte dies zum Beispiel bedeuten:
- Eine verlängerte Klagefrist auf ein Jahr sowie die Beweislasterleichterung im Falle glaubhaft gemachter Diskriminierungen.
- Die Möglichkeit, auch in Bereichen auf Schadensersatz und Entschädigung zu klagen, die das AGG nicht schützt.
- Eine Stärkung Betroffener durch ein Verbandsklagerecht.
Als Vorbild könnte das am 21. Juni 2020 in Kraft getretene LADG Berlin dienen, das dort für sämtliches Handeln aller Stellen des Landes gilt – von Schulen, über Ämter und Behörden, Verwaltungsstellen bis hin zur Justiz. (pm)
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