TREYSA. Das Leitungsteam der Hephata-Klinik reagiert am Freitag auf die aktuell stark steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie: Ab Samstag, 17. Oktober, gilt wieder ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, die Entscheidung liegt jeweils beim behandelnden Arzt.
„Der Infektionsschutz für unsere Patienten und Mitarbeitenden geht vor, deshalb haben wir uns entschieden, wieder ein allgemeines Besuchsverbot zu verhängen“, erklärt Klinik-Geschäftsführer Alexander Stein. Ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen dürften engste Angehörige Patienten besuchen, beispielsweise zur Begleitung im Sterbeprozess. „Die Entscheidung über eine Ausnahme liegt jeweils beim behandelnden Arzt, der über die Klinik-Zentrale unter 06691 18-2010 telefonisch erreichbar ist“, erklärt Stein.
Für die Pflegeeinrichtungen der Hephata-Tochtergesellschaften hsde und Diakoniezentrum Frielendorf sowie für die Einrichtungen der Sozialen Rehabilitation und der Behindertenhilfe Hephatas gelten weiterhin individuelle Schutzkonzepte auch im Bezug auf die Besuchsmöglichkeiten. Derzeit sind Besuche in eingeschränktem Umfang in allen Einrichtungen zwar grundsätzlich möglich. „Je nach einrichtungsbezogenem Schutzkonzept ist aber in der Regel eine Anmeldung erforderlich und sind die Besuchsdauer und die Häufigkeit der Besuche eingeschränkt“, so Hephata-Vorstandssprecher Dietrich-Gibhardt. Unbedingt erforderlich sei zudem jeweils die Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. (pm)
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