Stadt Gudensberg hilft mit Förderprogramm
GUDENSBERG. Für Erhalt und Sanierung der historischen Fachwerkhäuser in der Gudensberger Kernstadt beschloss die Stadtverordnetenversammlung in der letzten Sitzung Richtlinien für ein Anreizprogramm mit Zuschüssen. Es ist Bestandteil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ mit dem Stadtentwicklungskonzept „Gudensberg 2030. Fair-nachhaltig-sozial“.
Das Anreizprogramm richtet sich an alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie an Kaufinteressenten im Fördergebiet in der historischen Altstadt.
Fachliche Beratung und finanzielle Förderung
Zur Förderung gehören zwei Bestandteile: Zum einen gibt es eine fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden. Dabei können alle Fragen zu den Möglichkeiten der Sanierung und Modernisierung bis zur Abwicklung der Förderung erörtert werden. Die zweite Komponente ist die finanzielle Förderung von bis zu 25% der förderfähigen Kosten. Das können bis zu 20.000 € Zuschuss sein.
Diese Förderung gilt nicht nur für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude selbst, sondern auch für die Gestaltung des Wohnumfelds auf dem straßenseitigen Grundstück. Hier ist die Fördersumme auf maximal 5.000 € gedeckelt.
Mit dem Anreizprogramm sollen die historischen Fachwerkhäuser erhalten, weiter genutzt und Wohnraum geschaffen werden. Das dient nicht nur dem gesamtem Wohnumfeld, sondern auch der Innendstadtentwicklung. Für Fachwerkgebäude bieten sich auch viele natürliche Baustoffe an, die ein besonders gutes Raumklima schaffen. Beispiele zeigen, dass komfortables und modernes Wohnen im Fachwerkhaus gut umzusetzen ist.
Höhere Förderung bei großen Projekten
Für größere Umbau- und Sanierungsvorhaben besteht die Möglichkeit einer höheren Förderung von bis zu 75.000 €. Diese Förderung bedarf aber eines größeren zeitlichen Vorlaufs, weil sie im zuständigen Landesministerium geprüft wird. In den Stadtteilen gilt weiterhin das Förderprogramm „Leben im Stadt- und Ortskern“, ebenfalls mit fachlicher Beratung und finanzieller Unterstützung.
Eigentümer/inne eines Gebäudes im Fördergebiet oder Kaufinteressenten können sich beim Fördergebietsmanagement melden: Büro akp Kassel, Dr. Uwe Höger, 0561-7004868, gu2030@akp-planung.de. Die Richtlinien des Anreizprogramms finden Sie unter „Projekte“ auf: www.gudensberg2030.de. Ansprechpartnerin für das Programm „Leben im Stadt- und Ortskern“ im Rathaus: Ina Polter, 05603-933121, i.polter@stadt-gudensberg.de. (pm | rs)