TREYSA. In der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Treysa, auf dem Gelände der ehemaligen Harthberg-Kaserne, gibt es unter den Bewohnenden aktuell vier COVID-19-Infektionsfälle. Die Infizierten sind extern untergebracht. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden getestet.
In der Gemeinschaftsunterkunft leben derzeit 78 geflüchtete Menschen. Wegen des Infektionsgeschehens und der Vermeidung weiterer Ansteckungen ist die Einrichtung seit Dienstag unter Quarantäne gestellt. Die Versorgung der Bewohnenden wird durch die Sozialverwaltung des Landkreises organisiert und sichergestellt.
Das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises rekonstruiert derzeit mit Hochdruck die Kontaktpersonennachverfolgung. Da das Zusammenleben in der Gemeinschaftsunterkunft im Gebäude selbst auf engem Raum stattfindet, wurde umgehend entschieden die Einrichtung komplett unter Quarantäne zu stellen. Die infizierten Bewohner sind inzwischen extern in Isolation untergebracht. Zurzeit werden alle Bewohnerinnen und Bewohner auf Anordnung des Gesundheitsamtes getestet.
„Die verhängte Quarantäne ist aus unserer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend notwendig. Wir müssen verhindern, dass sich aus der Gemeinschaftsunterkunft heraus weitere Infektionen ergeben. Das ist ein harter, aber unbedingt notwendiger Einschnitt, den wir auch durch einen von uns beauftragten Sicherheitsdienst überwachen lassen“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. (wal/pm)
Bad Hersfeld Baunatal Borken Brand Corona Coronavirus Diebstahl Drogenfahrt Einbruch Feuerwehr Fritzlar Gudensberg Hephata Homberg (Efze) Kassel Kirchhain Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landkreis Kassel Landkreis Marburg-Biedenkopf Landkreis Waldeck-Frankenberg Marburg Marktflecken Frielendorf Melsungen Neukirchen Neustadt Polizei Polizei Kassel Polizeistation Fritzlar Polizeistation Homberg Polizeistation Melsungen Polizeistation Schwalmstadt Polizeistation Stadtallendorf Raubüberfall Sachbeschädigung Schwalm-Eder-Kreis Schwalmstadt SPD Stadtallendorf Treysa Unfall Unfallflucht Vogelsbergkreis Willingshausen Winfried Becker Ziegenhain
7 Kommentare
An Hrn. Ersatzreifen:
Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber ich finde keinen Hinweis im Text von NH24, dass zu diesem – hier berichteten – Thema, von „Ansprüche stellen“ die Rede ist. Mir erschließt sich nicht, warum Sie den berichteten Inhalt nicht verstehen, bzw. fehlinterpretieren?!
Es liegen hier 4 Infektionsfälle vor und es wird dementsprechend für Sicherheit gesorgt und gehandelt.
Es ist doch unverständlich, weshalb zz. 64 Personen denken, Flüchtlinge hätten keinen Anspruch auf saubere Unterkünfte, Messy ist ein Begriff, der Menschen wie wir bezeichnet, die unordentlich bis dreckig sind. Die trotz allen Möglichkeiten weder Ordnung noch Sauberkeit kennen. Mache ärmliche Hütte mit Lehmboden in ist sauberer als die eine oder andere Messywohnung in Europa.
Wie das in allen anderen Fällen ist, hat der Gesetzgeber alles geregelt, was das Leben der Flüchtlinge in unserem Land betrifft. Das gilt für alles, was auch für Flüchtlingsunterkünfte. berechtigte Ansprüche der Flüchtlinge sind genauso wie Ansprüche von Arbeitslosen und Hatzern. Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch wenn sich manche einbilden gleicher zu sein.
Na das gab ich gern. Herkommen und noch Ansprüche stellen. Entweder das was es gibt oder Tschüss Inge!
Man sollte den Asylanten sauberere Unterkünfte ermöglichen
Für die Sauberkeit in seiner Unterkunft ist jeder Mensch selbst verantwortlich.
C.B.
Es ist geregelt, je nachdem um was es sich handelt wer für die Sauberkeit zuständig ist, insbesondere in Anhang 2 als tabellarische Übersicht
https://www.uminfo.de/rahmenhygieneplaene/lak-gemeinschaftseinrichtungen/rhp-lak-gemeinschaftsunterkuenfte-fluechtlinge-asyl-2016.pdf
Mustafa: Sie haben Recht, es müssen aber alle an einem Strang ziehen. Das ist in der Praxis von beiden Seiten oft nicht so, leider
Ersatzreifen: Die Ansprüche die gestellt werden dürfen sind geregelt und dürfen daher als Mindestansprüche gestellt werden. Wir sprechen hier über Menschen!
Kommentare wurden geschlossen.