BAD HERSFELD/KASSEL. In der Debatte um das Herz-Kreislauf-Zentrum (HKZ) in Rotenburg hat das Regierungspräsidium Kassel Strafanzeige gegen einen Facebook-Nutzer gestellt, der Landrat Dr. Michael Koch in einem Kommentar bedroht.
Dr. Koch wird dabei im Internet in diversen Beiträgen und Kommentaren massiv angefeindet und auch bedroht.
„Wir wissen um die schwierige Diskussion um das HKZ in Rotenburg. Dennoch ist bei aller inhaltlicher Auseinandersetzung ein fairer Umgang wichtig. Man muss und darf hart in der Sache diskutieren und selbstverständlich anderer Meinung sein, wenn es aber ins Persönliche geht, ist eine Grenze erreicht“, so der Kasseler Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber am Donnerstag in einer Pressemitteilung. (wal/pm)
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1 Kommentar
Hetze im Netz und rechtswidrige Kommentare gegen Politiker, bestimmte Bevölkerungsgruppen aber auch den Vorredner sind seit geraumer Zeit keine Seltenheit. Die Täter meinen sich unter dem Deckmantel der Anonymität des Internet verstecken zu können, um andere Menschen auf übelste Weise beleidigen oder bedrohen zu können. Ihren Sinn und Zweck haben die „sozialen“ Medien schon lange verloren und das ist traurig. Viele Kommentare haben mit der in Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz statuierten Meinungsfreiheit, einem Grundpfeiler der Demokratie, nichts mehr zu tun. Kritik, auch wenn sie überzogen ist, darf geäußert werden, aber sobald die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung überschritten werden und die persönliche Freiheit und Ehre einer Person angegriffen wird, kann man sich nicht mehr auf die Meinungsfreiheit berufen. Auch hier – einer kleinen lokalen Nachrichtenseite – werden teils menschenverachtende und ehrverletzende Kommentare von Nutzern hinterlassen, die meiner Meinung nach nicht geduldet werden dürfen. Meine Bitte daher an die Reaktion (auch wenn das vielleicht sehr viel verlangt ist), prüfen sie jeden Kommentar bevor dieser veröffentlicht wird und geben sie Personen, die unangemessene Beiträge posten, keine Plattform. Orientierung können hier die Gemeinschafts-Richtlinien der großen sozialen Netzwerke sowie das NetzDG geben.
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