Geldstrafe offen – 90 Tage Haft
KASSEL. Da er das Strafgeld in Höhe von 2.200 Euro nicht zahlen konnte, brachten Polizisten am Freitag einen 33-Jahre alten Fahrradfahrer (2,2 Promille) in die JVA-Wehlheiden. Ein Gericht hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Straftaten verurteilt.
Gestoppt wurde er vor einem Lokal in der Kurt-Schumacher-Straße in Kassel. Den Ausgleich für die Geldstrafe legte das Gericht auf 90 Tage Freiheitsstrafe fest.
2.000 Euro Schaden – Verursacher verschwindet
KASSEL. Auf einem Parkplatz an der Ecke Ständeplatz / Friedrich-Ebert-Straße in Kassel beschädigte am Montag zwischen 11:30 und 12:15 Uhr ein bislang Unbekannter das Heck eines Skoda Octavia. Der Schaden liegt bei geschätzten 2.000 Euro.
Hinweise bitte an die Polizei in Kassel, Tel. 0561-9100. (wal)
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1 Kommentar
bei 90zig tagen haft macht das so eben mal rund gerehet 15000€ koste für die unterbringung in der jva,diese kosten zahlt der steuerzahler.
besser wäre da wohl den verurteilten zur gemeinnützigen arbeit zu verurteilen.
sollte er dieser dann nicht nachkommen könnte man ja immer noch über eine haft nachdenken.
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