HOMBERG/EFZE. Mit Beginn des neuen Schuljahres am kommenden Montag stehen den Vereinssportgruppen die kreiseigenen Sporthallen wieder für den regulären Trainingsbetrieb zur Verfügung. Alle Trainingsgruppen sind verpflichtet die aktuellen Corona-Auflagen des Landes Hessen sowie der jeweiligen Sportfachverbände einzuhalten.
Da viele Sportfachverbände inzwischen den Beginn der neuen Wettkampfsaison für Mitte September terminiert haben, ist zu erwarten, dass der Trainingsbetrieb in den Sporthallen wieder komplett aufgenommen wird.
Die Vereine sind dabei aufgefordert, sich mit den Hygienekonzepten ihrer Fachverbände vertraut zu machen und diese konsequent umzusetzen. Weiterhin gilt es die Auflagen der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) des Landes Hessen einzuhalten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Zur Unterstützung der Vereine bei dieser nicht einfachen Aufgabe, wird der Schwalm-Eder-Kreis dafür sorgen, dass in den Sanitärräumen jederzeit Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Es ist ferner beabsichtigt, bei zukünftigen Sportveranstaltungen mit Zuschauern, an den Ein- und Ausgängen Desinfektionsmittel bereit zu stellen.
Da die CoKoBeV unter anderem die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen immer noch nur unter Wahrung eines Mindestabstandes von 1,50 Meter zulässt, hat man sich auf Seiten der Kreisverwaltung entschieden, die Umkleidekabinen und Duschen in der außerschulischen Nutzung zunächst noch bis 30. August geschlossen zu halten. Nach der derzeit gültigen Landesverordnung, könnten lediglich drei bis vier Sportler*innen, in den Duschen sogar nur zwei bis drei Sportler*innen, gleichzeitig die Umkleideräume bzw. Duschen nutzen. Das wäre eine für die Praxis nicht geeignete Regelung der wohl auch keine Beachtung geschenkt würde.
Die Kreisverwaltung wird dann in zwei Wochen, unter Beobachtung des aktuellen Infektionsgeschehens und der aktuellen Vorgaben des Landes Hessen, die Situation neu bewerten und bittet bis dahin um Verständnis.
In den Trainings- und Übungsstunden selbst ist grundsätzlich nun auch die Ausübung von Mannschaftssportarten ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl wieder möglich. Alle Übungsgruppen, bei denen Körperkontakt nicht unbedingt zur Ausübung der Sportart dazu gehört, sind aber nach wie vor angehalten im Sportbetrieb auf die Einhaltung entsprechender Abstände zu achten oder im besten Fall sogar weiter unter freiem Himmel zu trainieren.
Aktuell erarbeitet die Kreisverwaltung Planungshilfen für die Vereine, die ab September wieder Saisonspiele mit Zuschauern austragen wollen. Um den Verantwortlichen in den Vereinen die Organisation eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Sportveranstaltungen zu erleichtern wird eine Checkliste erarbeitet, die dann den nutzenden Vereinen zur Verfügung gestellt wird.
Für Rückfragen der Vereine steht der Sportbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises, Jörg-Thomas Görl, telefonisch unter 05681-775591 und per E-Mail unter sportpflege@schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung. (pm)
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