NEUENTAL. In einer kleinen Feierstunde dankte Bürgermeister Dr. Philipp Rottwilm kürzlich den Ehrenbeamten des Ortsgerichts Neuental. Für die neue Amtszeit des Ortsgerichts Neuental wurden folgende Ehrenbeamte durch den Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichts Fritzlar ernannt:
Sandra Weida als Ortsgerichtsvorsteherin
Marion Girth als stellv. Ortsgerichtsvorsteherin
Helmut Greb als Ortsgerichtsschöffe
Wolfgang Völker als Ortsgerichtsschöffe
Dirk Teigeler als Ortsgerichtsschöffe
Die ernannten Ortsgerichtsmitglieder sind schon seit vielen Jahren für das Ortsgericht Neuental tätig. Frau Marion Girth bereits seit 35 Jahren, davon die letzten 15 Jahre als Ortsgerichtsvorsteherin, Herr Helmut Greb 26 Jahre und Sandra Weida, Wolfgang Völker, Dirk Teigeler 15 Jahre.
Frau Sandra Weida hat in diesem Jahr das Amt der Ortsgerichtsvorsteherin von Frau Marion Girth übernommen, welche dieses 15 Jahre innehatte und weiterhin als Stellvertreterin zur Verfügung steht.
Herr Bürgermeister Dr. Rottwilm nahm die Ernennung zum Anlass, sich für die jahrelange, ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder des Ortsgerichts im Namen des Gemeindevorstands zu bedanken und ihr Engagement zu würdigen. „Zusammen bringen Sie 106 Jahre ehrenamtliche Ortsgerichtstätigkeit mit – was für ein Geschenk für unsere Gemeinde!“, freute sich der Bürgermeister.
Das Ortsgericht und seine Aufgaben:
Ein wichtiger Service der Ortsgerichte ist die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften/Kopien öffentlicher oder privater Urkunden.
Von großer Bedeutung ist auch die Beglaubigung im Grundstücksverkehr. Hier ersetzt z.B. bei Eintragungsbewilligung für eine Grundschuld ohne Zwangsvollstreckungsklausel oder bei der Löschung für eine Grundschuld oder Hypothek die amtliche Beglaubigung des Ortsgerichts die in anderen Ländern erforderliche Mitwirkung eines Notars.
Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht zu erstatten, Auskunft über Besitzverhältnisse zu erteilen und Nachlassinventare aufzustellen. Die Vorsteherin ist zusammen mit einem der Schöffen für Nachlasssicherungen (z.B. durch Versiegeln der Wohnung oder Sicherstellung) zuständig.
Eine viel genutzte Dienstleistung der Ortsgerichte ist den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Diese Schätzungen werden auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde durch die Vorsteherin und zwei Schöffen vorgenommen. Es wird eine Schätzungsurkunde erstellt. (pm)
Foto: v.l.n.r.: Helmut Greb, Marion Girth, Wolfgang Völker, Sandra Weida, Dirk Teigeler, Bürgermeister Dr. Rottwilm © Foto: pm|Gemeinde Neuental|nh