TREYSA. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) durften hessenweit zum 6. Juli wieder für prinzipiell alle Klientinnen und Klienten geöffnet werden. Die Werkstätten der Behindertenhilfe und der Sozialen Rehabilitation Hephatas haben dies stufenweise umgesetzt.
In der Behindertenhilfe sind von 560 Klientinnen und Klienten bislang rund 70 Prozent zurück, in der Sozialen Rehabilitation sind es 330 von insgesamt 380 Klientinnen und Klienten.
„Wir sprechen für Hephata von mehr als 900 Klientinnen und Klienten, die in den WfbMs und den angegliederten Tagesförderstätten arbeiten. Kämen alle gleichzeitig wieder zurück, würde dies die Organisation und Umsetzung unserer Hygiene- und Schutzkonzepte fast unmöglich machen“, sagt Hephata-Vorstand Klaus Dieter Horchem. Aus diesem Grund habe sich die Hephata Diakonie für eine stufenweise Öffnung entschieden. „Für uns steht der Infektionsschutz für Klientinnen, Klienten und Mitarbeitenden an erster Stelle“, so Horchem.
Prinzipiell gilt, die Hephata-Werkstätten dürfen nur von Klientinnen, Klienten und Mitarbeitenden betreten werden, die nicht selbst mit dem Corona-Virus infiziert sind oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem mit dem Corona-Virus infizierten Menschen hatten. Menschen, die zu einer Risikogruppe für eine schweren Verlauf von Covid-19 gehören, können sich mit einem ärztlichen Attest freistellen lassen.
Behindertenhilfe
„Noch immer stellt das Corona-Virus eine große Gefahr dar, die wir mit größter Sorgfalt beachten, sagt Anne Wippermann, Geschäftsbereichsleiterin der Hephata-Behindertenhilfe. „Unsere Werkstätten am Lindenplatz in Schwalmstadt-Treysa und an der Feuerwache in Schwalmstadt-Ziegenhain sowie die Tagesförderstätten holen seit Anfang Juli die Klientinnen und Klienten nach und nach wieder zurück in die WfbMs“, sagt Wippermann. Das bedeutet: Zunächst seien die Klientinnen und Klienten, die die besonderen Abstands- und Hygieneregeln beherrschten, zurückgekommen. Daraus hätten sich unterschiedliche Belegungszahlen ergeben. So sei die WfbM in Ziegenhain fast schon wieder voll belegt, die WfbM in Treysa hingegen noch nicht.
„Neben dem Stufenkonzept haben wir ein generelles Hygienekonzept erarbeitet. Dieses schreibt zum Beispiel vor, dass der Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern auch an der Arbeit eingehalten wird, in der Kantine und den Gruppenräumen. Sowohl Mitarbeitende als auch Klientinnen und Klienten müssen in der WfbM eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen. Die Ein- und Ausgänge der Gebäude werden nur in jeweils eine Richtung genutzt. Desinfektionsspender stehen bereit. Fremde betreten die WfbM nur in besonderen Fällen und nach Anmeldung“, so Wippermann.
„Wir sind jetzt bei rund 70 Prozent der Belegung. Wir streben an, bis zum 17. August alle Klientinnen und Klienten, die kommen können, auch wieder arbeiten zu lassen. Das entspricht zirka 80 Prozent der sonstigen Belegung“, so Wippermann. Denn nicht alle könnten die besonderen Hygiene- und Abstandsregeln befolgen. Nicht alle könnten einen Nase-Mund-Schutz tragen. Und andere könnten aufgrund von eigenen Vorerkrankungen oder solchen in der Familie nicht kommen. „Für diese Klientinnen und Klienten versuchen wir Einzelfalllösungen zu erarbeiten. Denkbar sind beispielsweise eine Teilzeitbetreuung im Schichtsystem oder eine alternative Betreuung, um auch in dieser Ausnahmesituation ein Maximum an Teilhabe zu ermöglichen.“
Soziale Rehabilitation
„Wir bemühen uns, möglichst vielen Klientinnen und Klienten wieder einen Arbeitsalltag in unseren WfbMs zu bieten“, sagt Michael Tietze, Geschäftsbereichsleiter der Sozialen Rehabilitation. Von 380 Beschäftigten sind bislang 330 in die WfbMs zurückgekehrt. Weitere 26 seien als Risikopatienten befreit, die restlichen krank oder in Urlaub. „Eigentlich sind alle Klientinnen und Klienten, die können und wollen, auch wieder da“, so Tietze. Bei vielen sei jedoch ein wesentlich schlechterer rehabilitativer Zustand festzustellen als vor der Schließung der WfbMs: „Wir haben gerade einen hohen pädagogischen Aufwand, weil einige Klientinnen und Klienten die Arbeitsabläufe vergessen haben oder sich erst wieder orientieren müssen.“ Einige reagierten auf die Corona-Pandemie mit zusätzlichen psychischen Problemen.
In den insgesamt zehn WfbMs der Sozialen Rehabilitation wird auf ein einheitliches Rahmenkonzept und zusätzliche lokal ausdifferenzierte Konzepte gesetzt. Das Rahmenkonzept gebe generelle Bedingungen und Abläufe vor. Zum Beispiel: „Die Arbeitsgruppen haben einen festen Anleiter und vermischen sich nicht. Auch gehören vielen Arbeitsgruppe weniger Klientinnen und Klienten an als zuvor. Ein Mund-Nasen-Schutz muss getragen und Abstand zueinander gehalten werden. Das Mittagessen findet in Schichten statt. Klientinnen und Klienten mit Krankheitssymptomen dürfen das Gelände einer WfbM nicht betreten, dazu messen Mitarbeitende an den Eingängen mit Stirnthermometern Temperatur.“ Hinzu kämen lokal geltende Regelungen: „Alle Klientinnen und Klienten, die auf einem unserer fünf Hofgüter leben und dort auch arbeiten, werden strikt von denen getrennt, die ausschließlich dort arbeiten.“ Zudem würden, wenn irgendwie möglich, Arbeitsgruppen ins Freie verlagert. Innerhalb von 14 Tagen nach der jüngsten Verordnung hatten alle Einrichtungen nach und nach wieder offen. Bislang fahren wir mit dem Konzept gut. Klar ist aber auch: Tritt ein Verdachtsfall auf, ziehen wir sofort die Notbremse und schließen die jeweilige Gruppe. Sollte sich der Verdacht bestätigen, auch die komplette WfbM. In erster Linie geht es um die Gesundheit der uns anvertrauten Menschen.“ (pm)
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