Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Gudensberg stets gewährleistet
GUDENSBERG. Aufgrund der Corona-Pandemie war es den Gudensberger Feuerwehren seit dem 9. März untersagt, zum Ausbildungs- und Übungsdienst zusammen zu kommen. Im Rahmen der aktuellen Lockerungsmaßnahmen wollen sie langsam wieder zum Normalbetrieb zurückkehren.
Als die Infiziertenzahlen Mitte März in Deutschland und auch im Schwalm-Eder-Kreis anfingen, rasant anzusteigen, war selbst die Feuerwehr gezwungen, ihren Dienst anzupassen.
Feuerwehren sind systemrelevant
Bürgermeister Frank Börner und die Führung der Feuerwehr hatten entschieden, die Aktivitäten der Feuerwehr auf ein erforderliches Minimum zu beschränken. Wichtig war, die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und der Schutz der Bevölkerung. Die Gefahr, dass eine Person unwissend am Virus infiziert ist und währenddessen an einem Übungstermin teilnimmt, wäre viel zu groß gewesen. Alle, die mit dem Infizierten in Kontakt waren, hätten dadurch zwei Wochen in Quarantäne gemusst, wodurch eventuell die ganze Feuerwehr nicht einsatzbereit gewesen wäre.
Langsam wieder zur Normalität
Die wöchentlichen Ausbildungsdienste und die damit verbundenen sozialen Kontakte haben den Frauen und Männer der Einsatzabteilungen gefehlt. Man konnte merken, wie die Motivation mit jeder Woche mehr litt. Die regelmäßigen Ausbildungsdienste sind schließlich ein wichtiger Bestandteil bei der Aus‐ und Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, um die Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft zu erhalten. Nun ist es endlich soweit, alle Gudensberger Feuerwehren nehmen ab Anfang. August 2020 den Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder auf.
Spezielles Hygienekonzept muss beachtet werden
Für die Durchführung der Übungsdienste wurde ein Hygienekonzept entwickelt. Die Ausbildungen sind vorrangig im Freien, praktisch und an verschiedenen Stationen durchzuführen. An den Stationen sollen sich nicht mehr als sechs Personen befinden. Standortübergreifende Ausbildungen (beispielsweise gemeinsame Mittwochsausbildung) bleiben vorerst ausgesetzt.
Im Feuerwehrhaus gilt Einbahnverkehr. Für die Hygiene stehen ausreichend Hände‐ und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Ebenfalls beachtet werden muss der Mindestabstand von 1,5 Metern. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund‐/Nasenschutz Pflicht. Die Hinweise seitens der Feuerwehrunfallkasse und des Innenministeriums sind genau zu beachten. Neben den bereits genannten Punkten, müssen alle Teilnehmer dokumentiert werden, um bei Verdachtsfällen die Kontaktpersonen schnell ausfindig zu machen.
Auch die gesellige Runde im Anschluss der Ausbildung oder kameradschaftliche Aktionen sind derzeitig weiterhin nicht möglich. (pm | rs)