KASSEL. Mit der Hitze des Sommers setzt die Brunftzeit des Rehwildes ein. Damit steigt ab Mitte Juli das Risiko von Unfällen mit Rehwild. Die auch Blattzeit genannte Rehbrunft dauert bis in den August hinein.
Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde rät allen Auto- und Motorradfahrern deshalb zu besonderer Vorsicht. Vor allem in Waldgebieten und im ländlichen Bereich sollten die Kraftfahrer noch bis Mitte August gerade in dieser Zeit auch tagsüber besonders aufmerksam sein, so der Appell.
Unfallschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest von einer Seite von Wald begrenzt sind. Durch Duftstoffe signalisieren die weiblichen Tiere den Rehböcken ihre Paarungsbereitschaft. Zum Brunftverhalten gehört es, dass sich die Ricken immer wieder den Böcken entziehen. Unermüdlich folgen die Böcke, und beide machen auch vor viel befahrenen Straßen nicht Halt. Etwa 15.000 Rehe fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Es entstehen Personenschäden und oft hohe Sachschäden. Bei diesen Wildunfällen werden die Rehe mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sie sich mit schweren Verletzungen noch ein Stück davonschleppen. Dann muss der Jäger das verletzte Wild mit seinem speziell ausgebildeten Jagdhund nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen. Jeder Autofahrer kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.
Achtung:
Wechselt ein Stück Wild über die Straße, muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Deshalb in einem solchen Fall: runter vom Gas und die Stelle nur ganz langsam passieren. Sollte dennoch ein Wildunfall passieren, sollte folgendes beachtet werden:
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
- sich nicht dem verletzten Tier nähern, da dieses panisch werden kann und das Leiden noch vergrößert wird. Es kann sogar passieren, dass das Wild versucht zu flüchten und weitere Unfälle verursacht. Auch ein totes Tier nicht anfassen (Seuchen- und Verletzungsgefahr)
- Unfall melden (Polizei und/oder örtlichem Jäger), auch bei geflohenen Tieren
- Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren, Adressen von Zeugen notieren)
- Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen wichtig für eine Erstattung von Schäden am Fahrzeug, sofern die Voll- oder Teilkaskoversicherung hierfür aufkommt
- Spuren bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht beseitigen
- Das Tier am Unfallort zurücklassen (Mitnehmen gilt als Wildere und ist strafbar).
Die genannten Punkte können wichtig werden, sofern eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht. Bei einem Unfall mit einem fahrenden Fahrzeug und sogenanntem „Haarwild“ – dazu gehören z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen – kann es, je nach Versicherungsvertrag eine Erstattung für Schäden am Fahrzeug geben. In der Regel kommen Versicherungen nicht für Schäden durch Wildtiere an stehenden Fahrzeugen auf. Auch gibt es in der Regel keine Erstattung für Fahrzeugschäden durch „Federwild“ – also mit Vögeln.
Näheres sollte direkt mit der Versicherung geklärt werden. (pm)
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