GIEßEN. Waschen, schneiden, föhnen, zwischendurch ein Kaffee und ein netter Plausch. Das gehört beim Friseurbesuch einfach dazu. Doch in Zeiten von Corona ist alles anders.
Masken, Abstand und Desinfektion prägen den Alltag, machen die Arbeit zeitaufwendiger und komplizierter. Noch dazu können weniger Kunden gleichzeitig bedient werden. Aber werden die Arbeitsschutz- und Hygieneauflagen auch eingehalten? Dieser Frage gingen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen (RP) mithilfe einer eigens dafür entwickelten Checkliste nach.
Dabei wurden insgesamt 44 Betriebe in den fünf mittelhessischen Landkreisen aufgesucht, die zusammen knapp 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. „Es gab eine große Anzahl von Friseuren, die fast alle Anforderungen vorbildlich umgesetzt hatten, aber auch wenige andere, bei denen es offensichtlich massive Informationsdefizite über die Schutzmaßnahmen gab“, fasst Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zusammen.
Dementsprechend unterschiedlich fällt die Bilanz der Arbeitsschützer auch aus. „Grundsätzlich lässt sich für fast alle überprüften Unternehmen feststellen, dass der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zum Beispiel durch Markierungen auf dem Boden oder durch die Sperrung von Sitzplätzen eingehalten wird“, berichtet Sarah Nina Haustein, die die Überprüfungen in Gießen und Marburg zusammen mit Niklas Meinen durchgeführt hat. Viele Betriebe hätten Pausenzeiten und Arbeitsschichten verändert, damit nicht zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig im Salon sind. Auch Öffnungszeiten wurden angepasst. Nur so war es möglich, dem Kundenansturm in den ersten Öffnungswochen gerecht zu werden und die Auflagen einzuhalten.
„Auch die Bereitstellung des Mund-Nasen-Schutzes war in fast allen Salons gewährleistet“, sagt Rainer Thielmann, der die Aktion in den westlichen Landkreisen durchgeführt hat. In einigen Salons war jedoch nicht festgelegt, wann die Friseure ihre Schutzmasken austauschen müssen. „Da Stoffmasken ihren Schutz verlieren, wenn sie feucht werden, müssen die Beschäftigten ihren Mundschutz in der Regel mehrmals täglich wechseln“, lautet sein wichtiger Hinweis. Die allermeisten Friseure trugen auch Einmalhandschuhe, zumindest während des Haarewaschens. Worauf die Arbeitsschützer natürlich auch achteten, ist die Ausstattung mit Hand- und/oder Flächendesinfektionsmittel. 81 Prozent der besuchten Betriebe konnten nachweisen, dass ein wirksames Desinfektionsmittel verwendet wird. Kurios dabei: „Teilweise wurden Kosmetikartikel, zum Beispiel Aftershave, mit einem angeblich hohen Alkoholgehalt zur Desinfektion genutzt“, berichtet Niklas Meinen. Doch keiner der Betriebe, die diese Alternative nutzten, konnte die genaue Zusammensetzung der Mittel und damit die Wirksamkeit nachweisen.
Auch die Ausstattung mit Umhängen war in einigen der besuchten Friseursalons kritisch. Um eine Infektion durch Viren, die an der Kleidung der Kunden anhaften können, zu vermeiden, muss jeder mit einem eigenen, frischen Umhang ausgestattet werden. Dieser muss danach entweder direkt gewaschen oder entsorgt werden. „In den beanstandeten Friseursalons war teilweise nur pro Arbeitsplatz ein Umhang vorhanden. Das widerspricht eindeutig dem Branchenstandard, den die Berufsgenossenschaft für die Friseure aufgestellt hat“, macht Dezernatsleiterin Dr. Hilde Weigand deutlich. Eben dieser Branchenstandard, basierend auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, war maßgebend bei den Überprüfungen.
Ein Augenmerk richteten die Arbeitsschützer auch auf die körpernahen Dienstleistungen. War zum Beispiel das Färben von Augenbrauen bei der Wiedereröffnung der Salons noch komplett verboten, ist es seit Mitte Mai wieder erlaubt – unter strengeren Auflagen als das Haare schneiden selbst. Wer beispielsweise einen Kunden rasiert, muss eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil und Schutzbrille oder Gesichtsschild tragen. „Das war einem nicht unbeträchtlichen Teil der überprüften Barber-Shops nicht bekannt“, lautet das Resümee. Da diese Schutzmasken derzeit schwer zu bekommen sind, wollen oder können einige der kontrollierten Betriebe solche Tätigkeiten zukünftig nicht mehr anbieten.
Die Überprüfungen vor Ort sind zunächst alle einvernehmlich abgeschlossen worden. „Wenn es an der ein oder anderen Stelle hakte, besserten die meisten Betriebe zur Sicherheit ihrer Beschäftigten und natürlich ihrer Kunden freiwillig nach“, fasst Regierungspräsident Ullrich zusammen. Lediglich in einem Fall musste das zuständige Ordnungsamt hinzugerufen werden. Das hatte zur Folge, dass die beanstandeten Tätigkeiten untersagt wurden. Auffallend war laut Dezernatsleiterin: Betriebe, die – auch schon vor Corona – beispielsweise dank ihrer Friseurinnung in Sachen Arbeitsschutz fit und gut informiert waren, waren zum Kontrollzeitpunkt ebenfalls besser aufgestellt. (pm)
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